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Strafmündigkeit, gesetzliches Alter
#8
Der Gerichtspsychologin geht es berufsbedingt um ihre Klientel, den mordenden, raubenden, vergewaltigenden "Unter 14 Jährigen", ihr Anliegen ist die Spezialprävention für den jeweiligen Täter

Sie übersieht aber das viele Leid, das durch junge Täter, die genau wissen dass ihnen nichts passieren kann, entsteht

Die Generalprävention (Abschreckwirkung einer Strafe) ist aber auch wichtig

In England hat man das eingesehen (Siehe Beitrag #2)
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RE: Strafmündigkeit, gesetzliches Alter - von Sinai - 22-04-2024, 13:04

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