30-04-2007, 07:29
Zitat:kein Wort zum Scharia-Einzug im deutschen Zivilrecht.Den Nachrichten nach, die ich gelesen habe, ging es in dem Prozess nicht darum, sondern die Richterin hat wohl so ungefaehr gesagt, "Wer sich in Gefahr begibt, solle sich nicht wundern, wenn es passiert" oder "wer A sagt, wird mit B zu tun haben"
- gesetzt den Fall, ich waere jetzt soeben diese Richterin - (die reden je nach Dramatik eines Vortrags der streitenden Parteien irgendwann auch ironisch - und ich war nicht dabei)
und haette einen Fall vorliegen, dass jemand einen Mann hat unbedingt heiraten wollen unter einer Bedingung, und davon wusste er nicht, und er bricht diese Bedingung. "§xyz Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht"
War es objektiv im Ausmass einer Straftat nach deutschem Recht, an welches Gericht diese Frau appellierte? Ging es um die Scheidung einer rein "religioesen" Ehe oder um eine nach dt.Zivilrecht?
All diese Einzelheiten wurden nicht nachvollziehbar mitberichtet. In unserm Land kann unser Gericht nur unsere staatlichen Ehen trennen. Es muss immer die Institution sein, die einen Vertrag gueltig macht, welche ihn ungueltig machen kann. Sollte die Richterin gefragt worden sein, ob sie eine kirchliche in dem Fall islamisch-religioes vor G0TT geschlossene Paarung trennen kann, ist das nicht in ihrer Kompetenz mit inbegriffen.
In unserm Staat werden Ehen, die nicht am Standesamt geschlossen werden, auch nicht anerkannt. Hierzulande darf man sogar erst danach kirchlich heiraten.
Sicherlich, es wird kompliziert, inwiefern unsere Gerichte im Ausland nach deren Recht geschlossene Ehen anerkennen, weil in andern Laendern manchmal beides und manchmal nur eine religioese Eheschliessung gilt. Das ist sicher fuer jeden Staat anders, ab wann diese Ehen dann auch in unseres Staates Kompetenz fallen koennen.
Staatlich geschiedene Katholiken sind damit noch nicht ihre kirchliche Verpflichtung los. Die kirchliche Ehe zu trennen ist nicht der Job des Staates, denn das ist Glaubenslehre von erstmal nur den Katholiken, was die Ehe alles beinhaltet.
Die juedische Ehe ist scheidbar, eine bestimmte Form aber nicht. Wenn diese Leute, das Ehepaar, religioes sind, ist es etwas zwischen ihnen beiden und G0TT. Deshalb kann es ein Staatsgericht nicht "wissen" und nicht auf diese Religion hin "bemessen", das es anders sein solle im Judentum. Damit wuerde sie sich einen "Din" anmassen, wie er "Dajanim", also juedisch-religioesen Entscheidern moeglich ist.
"Scharia" ist aehnlich etwas ganz Anderes, und saekulare Gerichte koennen darin nicht gesetz-sprechen. Die Anklage-Erhebung entscheidet ja, ob etwas ueberhaupt vor einen Richter kommt. Der "Haken" kann in dem Fall darin gelegen aben, dass die Klaegerin, die geschieden sein wollte, nicht vorher formuliert hatte, sie wolle eine fuer den Islam gueltige Scheidung durch eine saekulare Richterschaft.
Zitat:Im Amtsgericht von Frankfurt/Main wollte sich eine deutsche Frau marokkanischer Herkunft von ihrem - ebenfalls marokkanischer Herkunft - Mann scheiden lassen. Im deutschen Recht kann eine Scheidung ohne Angabe von Gründen nach einem Jahr der Trennung erfolgen. Soll eine Ehe früher geschieden werden, muss der Antragsteller Gründe angeben.Mir ist vorstellbar - aber ich bin kein Jurist
- dass zwei Marrokaner in Marokko heirateten und dort gilt Geschlagen-Werden nicht als Grund, "schneller als nach 1 Jahr Wartezeit" geschieden werden zu koennen.
Die islamische Ehe scheidet generell der Mann, der auch die Eheformel bei der Eheschliessung sprach, und die sich schlecht behandelt sehende Ehe-Frau kann es aber erzwingen lassen, dass er es tut, es ist ja eine relativ einfache Formel, die er 3x sagen muss.
Gesetzt den Fall, jemand sagt im Ausland, diese Ehe sei nun aufgehoben, dann haette das nicht notwendigerweise in Marokko Gueltigkeit. Da sind "Brautgaben" mit im Spiel oder ganze Sippen, all sowas ist erst im Einzelfall klaerbar, wieweit das tangiert ist.
Ein Ehemann kann sich das auch im Islam durch schlechtes Verhalten verwirken, seine Ehe weiter zu praktizieren, dafuer gibt es die Institution des "Vormunds" der Ehefrau, den sie einschalten kann, um ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen, diese Ehe zu trennen. Scheiden kann er auch nicht diese Ehe, aber unter dessen Schutz kann sie zum Gericht gehen.
Unser normales Zivilgericht ist nicht dasselbe wie ein Menschenrechts-Gericht - ich weiss nichtmal, ab welchen Fakten bei uns auslaendische Ehen als existierend gelten, denn was "nicht existiert", kann die Rechtsprechung auch nicht beurteiilen.
Also schlicht gesagt: ich hab zu wenig Informationen, doch bin ich mir sicher, dass auch das Zitieren einer Sure in z.B.einer Urteilsbegruendung das Urteil nicht zu ener Fatwa macht.
Kein Nicht-Muslim kann damit ein Sharia-Gesetz formuliert haben.
mfG WiT :)