13-05-2007, 18:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-05-2007, 19:04 von Alanus ab Insulis.)
Lillith schrieb:Also ich würde mir Anstelle des Priesters dann nicht doch überlegen, ob es das Risiko wert wäre, exkommuniziert zu werden (insofern ich die Folgen richtig gelesen habe!).
Wie Gerhard nochmals betonte, gilt auch bei einem Massenmörder das Beichtsiegel als unverbrüchlich. Ja selbst, wenn jeniger keine wahre Reue zeigt und ihm somit die Absolution verweigert wird, ist das Beichtgespräch dem Beichtsiegel unterworfen.
Warum dies?
Ganz einfach, der Priester handelt in der Beichte nicht als Herr XY, sondern als Stellvertreter Christi und ist ausschließlich Mittler durch seinen priesterlichen Dienst.
Das Beichtsiegel ist die Garantie für die Integrität der Kirche im Umgang mit den Sünden und Lastern ihrer Gläubigen. Wer würde denn schon unter dem Vorbehalt beichten, dass seine tiefsten seelischen Abgründe jemals offenkundig werden könnten?
Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Massenmörder, wenn er nicht reuig ist, zur Beichte geht. Wenn er aber reuig ist, dann ist ihm die Absolution jeder Zeit zugewähren und darf auch kirchenrechtlich nicht verweigert werden. Denn wahrhaftige Umkehr ist der erste Schritt zu Gott und zu einem aufrechten Leben.
In wie weit der Priester an die Absolution die Pflicht der Selbstanzeige und einer schweren Buße setzt, bleibt seinem (Konflikt-)Ermessen überlassen. Dennoch ist bei aufrichtiger Reue, die notwendig ist für die gültige Absolution, wohl kaum mit Wiederholungstaten zu rechnen.
Wie dem auch sei, selbst im noch so konstruierten Fall ist Rechtslage für das Beichtsiegel eindeutig - absolute Verschwiegenheit.
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)

