24-08-2024, 17:58
(24-08-2024, 16:55)Sinai schrieb: Wie könnte denn ein zweifellos hochgebildeter Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Notar, Facharzt, Lateinlehrer ... das "gegenprüfen" ?
Er kann ja auch nur populärwissenschaftliche Hefte der Gegenseite lesen
Was heisst hier "Gegenseite". Es geht darum, Fakten zu ueberpruefen, und gebildete Menschen haben eher eine Vorstellung davon, wie man das kompetent macht.
(24-08-2024, 16:55)Sinai schrieb: Der 17-jährige Sohn von Nachbarn hat im Gymnasium ein Gratisbuch über Relativitätstheorie bekommen, und da er sehr interessiert war, hat er sich darauf gestürzt, das Buch verschlungen, aber nicht verstanden. Er konnte die Gedanken nicht nachvollziehen
Wenn er die Mathematik nachvollziehen kann und sieht, dass sie richtig ist und korrekte Antworten auf an sie gestellte Fragen liefert, reicht das vollkommen. Erklaerungen sind immer nur Bilder, und Bilder sind in ihrer Erklaerungsmoeglichkeit begrenzt. Und sollte er die Mathematik nicht anschauen wollen, so kann er doch einfach recherchieren, dass die Relativitaetstheorie viele bedeutende Vorhersagen gemacht hat, die richtig waren. Das koenntest Du auch, willst Du aber nicht; was Dein Fehler ist, nicht der der Relativitaetstheorie(n).

