(22-02-2025, 23:51)Ekkard schrieb: was passiert, wenn ein Papst zwar noch lebt aber nicht mehr bei Bewusstsein oder sonst amtsunfähig ist.
Papst Franziskus hat geschrieben, was in solchen Fällen zu geschehen habe.
Der erste Fall (nicht mehr bei Bewusstsein) ist gerichtsmedizinisch klärbar,
aber der zweite Fall (oder sonst amtsunfähig) birgt Konfliktstoff in sich!
Welcher Arzt und welcher Richter dürfte denn dann auf welcher Grundlage entscheiden, daß der bei Bewußtsein befindliche Patient nicht mehr amtsfähig für das Papsttum wäre ?
Wie ist es denn arbeitsmedizinisch definiert wie man die Amtsfähigkeit zum Papsttum verlöre ?
Hier würde sofort der Vorwurf der Parteilichkeit laut. Und zwar zurecht
Egal, ob der Arbeitsmediziner in Verbund mit dem Richter "amtsfähig" oder "nicht amtsfähig" entscheidet, stellt sich die Frage wer den Arbeitsmediziner beauftragt hat und welche Strömung der Richter favorisiert
Und da geht es nicht um die Papstwahlordnung, sondern um eine Entfernung eines Papstes
Da ist eine Krise in der Katholischen Kirche vorprogrammiert
So eine Vorsorgeanweisung ist lieb gemeint, birgt aber schweres Potential für Streit in sich.
Denn da geht es nicht um die Frage ob irgend ein Bauer ins Altenteil soll, sondern immerhin um einen Papst
Wäre ein Wunder, wenn so etwas ohne schweren Streit ginge.
Es ist nämlich nicht definiert, was ein Papst können muß. Mit 88 Jahren ist der Mensch ohnehin beiweitem nicht mehr so leistungsfähig wie ein allgemein berufstätiger Mensch unter 65
Rein arbeitsmedizinisch (wenn man Parameter für Beamte oder Lehrer nimmt) fiele da jeder über 70 durch den Rost
Papst Franziskus fährt seit 3 Jahren bei öffentlichen Auftritten im Rollstuhl (genau seit dem 5. Mai 2022) und wäre aus rein arbeitsmedizinischer Sicht spätestens seit diesem Datum als arbeitsunfähig zu bewerten.
Gehör, Augen, Neurologie (Test auf Demenz), Schlafbedürfnis und Thema Sekundenschlaf noch gar nicht erwähnt.
Ich kenne jedenfalls keinen einzigen deutschen Richter - auch Höchstrichter - der über 70 ist!
Im Falle eines Papstes begänne sofort ein Streit, daß die Tätigkeit eines Papstes nicht mit der eines Richters vergleichbar wäre, und daß der Papst als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates kein "gewöhnliches" Staatsoberhaupt wäre, na dann mal Prost!
Gefährlich wäre die Situation, wenn der Papst nur mehr wie ein Maskottchen das alles abnickt instrumentalisiert und im Rollstuhl herumgeführt würde, so wie eine reiche Erbtante
Interessantes Thema!

