24-02-2025, 11:56
(23-02-2025, 22:21)Ekkard schrieb: Ein Zinsverbot ergäbe sich also, wenn eine Notlage vorliegt.
Na, und im normalen Geschäftsbetrieb liegt ja wohl keine Notlage vor!
Wo ist das Problem?
@ Ekkard,
als das Geldverleihen begann, war es plötzlich möglich, ohne Arbeit, nur mit Zinseinnahmen, sein Vermögen zu mehren.
Zu Zeiten des Tauschhandels gab es so etwas nicht!
Die Reichen hatten also mal wieder ihre unbestrittenen Vorteile, denn der Arme hatte ja kein übriges Geld, welches er gegen Zins verleihen konnte!
Das ist bis heute das Problem!!!

Gruß von Reklov

