(22-02-2025, 23:51)Ekkard schrieb: Franziskus hat eine Art Vorsorgeanweisung verfasst, was im Falle einer Amtsunfähigkeit geschehen soll.
Das beantwortet nämlich eine grundsätzliche Frage, was passiert, wenn ein Papst zwar noch lebt aber nicht mehr bei Bewusstsein oder sonst amtsunfähig ist.
Allerdings hat Papst Franziskus "vergessen" zu definieren, was eine Amtsunfähigkeit im Spezialfall eines Papstes wäre. Denn da gibt es sicher unterschiedliche Meinungen!
Wenn er das Bewußtsein verliert ist das medizinisch einwandfrei feststellbar, aber wie ist der Passus "oder sonst amtsunfähig" anzuwenden ??
Bei Bewußtsein zwar aber sonst amtsunfähig
Hier ist die Lunte für einen Sachverständigenstreit gelegt. Abgesehen davon gibt es Sachverständige für Arbeitsmedizin (normale Berufe wie Beamter, Lehrer, Richter, Autobusfahrer, Lokomotivführer, Flugzeugpilot) aber sie dürfen nicht einen Papst beurteilen
Ob er noch dienstfähig ist
Denn da müßte erst einmal feststehen, welche Tätigkeiten für den Dienst als Papst erforderlich sind. Was seine dienstlichen Obliegenheiten sind, die er noch auszuüben in der Lage sein muß. Qualitativ und quantitativ. Genügt winken und segnen vom Fenster herab? Ist die Zelebration einer Messe pro Woche das Minimum
Da wird einer sagen, der Papst ist nicht mehr amtsfähig - und ein anderer wird sagen, der Papst ist noch sehr wohl amtsfähig
Somit ist diese "Art Vorsorgeanweisung" reine Augenauswischerei, klingt gut, ist aber wertlos da der Interpretation viel zu breiter Raum gelassen wird