(22-02-2025, 23:51)Ekkard schrieb: Franziskus hat eine Art Vorsorgeanweisung verfasst, was im Falle einer Amtsunfähigkeit geschehen soll.
Das beantwortet nämlich eine grundsätzliche Frage, was passiert, wenn ein Papst zwar noch lebt aber nicht mehr bei Bewusstsein oder sonst amtsunfähig ist.
(24-02-2025, 19:50)Sinai schrieb: Allerdings hat Papst Franziskus "vergessen" zu definieren, was eine Amtsunfähigkeit im Spezialfall eines Papstes wäre. Denn da gibt es sicher unterschiedliche Meinungen!
Wenn er das Bewußtsein verliert ist das medizinisch einwandfrei feststellbar, aber wie ist der Passus "oder sonst amtsunfähig" anzuwenden ??
Bei Bewußtsein zwar aber sonst amtsunfähig
(25-02-2025, 00:40)Ekkard schrieb: Hach, Sinai, was "juckt" dich das? Sei sicher, dass Franziskus Berater hat, die solche Dokumente sinnvoll erstellen können.
(25-02-2025, 01:16)Sinai schrieb: Sicher hat Papst Franziskus juristisch sehr gut beschlagene Berater. Kann ausgeschlossen werden, dass diese Berater das Dokument absichtlich so unpräzise formulierten ?
(25-02-2025, 09:39)Ulan schrieb: Das Leben ist halt unpraezise. Im Endeffekt heisst es haeufig schlicht "nach bestem Wissen und Gewissen", und daran kann die beste Vorausschau nichts aendern.
Es geht ja nicht um eine "Vorausschau" - eine solche ist tatsächlich unmöglich.
Es geht um eine mangelhaft formulierte "Art Vorsorgeanweisung"
Wer den Vatikan halbwegs kennt, kann sich ausmalen, was bei ihrer Anwendung passieren würde: es wird sofort ein Streit entbrennen, die einen werden behaupten der zweifellos bei Bewußtsein befindliche Papst sei amtsfähig, die anderen werden sagen, er ist zwar bei Bewußtsein, aber "sonst amtsunfähig"
Und es kann zur Klärung dieser heiklen arbeitsmedizinischen Frage kein Gericht angerufen werden, da keine Gericht zuständig ist.
Da hat man ein schönes Kartenhaus gebaut
Diese "Art Vorsorgeanweisung" dient der Beruhigung der 1,3 Milliarden Katholiken, ist aber wohl nur ein wertloses Papier, falls das Problem einträte