(01-05-2025, 14:23)petronius schrieb:(01-05-2025, 01:34)Sinai schrieb: Alles in Allem finde ich die von Brüssel geforderte Überwachung der Messenger-Dienste brandgefährlich!
wie soll die denn überhaupt konkret aussehen?
Das sagen sie uns leider noch nicht. . .
Jedenfalls kollidieren diese Pläne mit dem Schutz des Briefgeheimnisses
Der Schutz des Briefgeheimnisses ist noch immer ein fundamentales Grundrecht in Deutschland und wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet.
Das Briefgeheimnis schützt:
Briefe und andere schriftliche Kommunikation: Der Inhalt von Briefen darf ohne Zustimmung des Empfängers oder Absenders nicht geöffnet, gelesen oder verändert werden.
Postsendungen: Dazu zählen auch Pakete.
Elektronische Kommunikation: Dies umfasst E-Mails und andere moderne Formen der Kommunikation.
Artikel 10 GG:
"Das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich."

