15-05-2025, 13:47
(15-05-2025, 13:00)Sinai schrieb: Es gibt ja Beamte der Hoheitsverwaltung (Polizisten) und Beamte der Privatwirtschaftsverwaltung (Beamte, die bei kommunalen Stadtwerken - wie etwa ein Beamter bei den Stadtwerken München, der für die Verwaltung von Wasserversorgungsprojekten zuständig ist, diese üben staatliche Verwaltungsaufgaben aus, wie Planung und Überwachung von Energieversorgungsnetzen, Vertragsabschlüsse für Strom- und Wasserkunden.)
Oder Beamte in den Landesforsten tragen Aufgaben im Bereich der Forstwirtschaft
auch diese haben hoheitsrechtliche befugnisse - sie vertreten den staat, z.b. als waldeigentümer
ich gebe ja zu, daß der beamtenbegriff nach deutschem recht komplex bis verwirrend ist. wer aber allgemein und ohne weitere präzisierung von "beamten", gar in der "rentendebatte", spricht, meint "beamte im staatsrechtlichen sinn" *https://de.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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