13-06-2025, 14:02
(12-06-2025, 14:34)Nachtschatten schrieb: Bei einem 21- jährigen WBK Inhaber kann man von einem recht frischen psychologischen Gutachten ausgehen das der Täter bestand
für eine waffenbesitzkarte ist kein psychologisches gutachten vorzulegen, afaik gilt es bloß einen fragebogen auszufüllen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)