13-06-2025, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-06-2025, 15:56 von Nachtschatten.
Bearbeitungsgrund: nachtrag der Frist
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Petronius meint wahrscheinlich den Waffenführerschein (aus dem Fachhandel?), der dann sozusagen zur WBK führt und obendrüber gibts noch den Waffenpass, der dann auch wirklich zum führen, also dabeihaben der Waffe berechtigt. Insgesamt gibts wohl die Möglichkeit über den "Jagdschein" die persönliche Eignung und/oder den Waffenführerschein für die WBK nachzuweisen. Der Waffenführerschein wird angeblich alle 5 Jahre überprüft, ausser man kann regelmässigen Umgang z.B. als Sportschütze nachweisen.