(16-06-2025, 20:25)Ekkard schrieb: ... dass "zeitliche Gewalt" (Verwaltungshandeln) der geistlichen Gewalt unterzuordnen ist.
Was ist unter "zeitliche Gewalt" zu verstehen?
Der etwas verschroben und altertümliche Begriff "zeitliche Gewalt" ist ein historischer und juristischer Ausdruck, der vor allem im Zusammenhang mit der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichte Europas verwendet wird.
Aber was versteht man heute darunter?
Könnte es sein, dass die Zweischwerterlehre gemeint war?
Nach Papst Gelasius I. (Papst von 492 bis 496 n. Chr.) und weiterentwickelt im Mittelalter wurde gesagt, dass Gott zwei Schwerter gegeben habe:
das eine Schwert der Kirche (geistliche Gewalt),
das andere Schwert dem weltlichen Herrscher (zeitliche Gewalt), Regierung, Rechtsprechung, Krieg, Verwaltung
wobei die Kirche als letztlich höhergestellt betrachtet wurde. Der Papst krönt den Kaiser - nicht umgekehrt
Also bedeutet das in heutigem Deutsch wohl:
... dass weltliche Gewalt der geistlichen Gewalt unterzuordnen ist.
Das war eben die berühmte Zweischwerterlehre
Sieht so aus, dass in Heiligenkreuz der Schwerpunkt auf Kirchengeschichte gelegt wird
In der christlichen Religion ist halt 99 % Geschichte. Das fängt im AT an (Kampf der Israeliten gegen die Kanaaniter und gegen die Philister) und erstreckt sich über die Gründung der Kirche Christi über die Christenverfolgungen im alten Rom und über die Kämpfe gegen die Mauren und über die Türkenkriege bis zur Glaubensspaltung

