Beichtgeheimnis:
Römisch-Katholische Kirche: Das Beichtgeheimnis ist "heilig und unverletzlich" (can. 983 CIC). Kein weltliches Gericht kann den Priester zur Aussage zwingen. Auch bei Gefahr für Leib und Leben muss er schweigen. Der Heilige Nepomuk hat dem König Wenzel nicht preisgeben wollen, was dessen von Wenzel der Untreue verdächtigte Frau ihm anvertraut hatte. Deshalb hat ihn Wenzel von der Prager Karlsbrücke in die Moldau ins Wasser stürzen lassen.
Orthodoxe Kirche: Der Priester gilt als Zeuge vor Gott, nicht als Richter. Verletzung des Beichtgeheimnisses ist ein schweres kirchliches Vergehen. Es gibt keine Ausnahmen.
Selbst bei schweren Sünden (Verbrechen und Schwerverbrechen) darf der Orthodoxe Priester nichts offenbaren. Er darf dem Beichtenden zwar sehr eindringlich raten, selbst Verantwortung zu übernehmen (z. B. sich kastrieren zu lassen), aber er darf ihn nicht verraten.
Ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzen würde, würde suspendiert oder sogar exkommuniziert.
Beide Kirchen haben nun Klage eingebracht.
Die Klagen haben eine gewisse Erfolgsaussicht, erstens ist es ein Bundesstaat, der so ein Gesetz alleine beschloss, zweitens riecht das nach Ungleichbehandlung im Sinne einer Privilegierung von Therapeuten und Pflegepersonal
Dass Leute, die Kinder vergewaltigen, die Todesstrafe verdienen, will ohnehin ein großer Teil der amerikanischen Bevölkerung, zumindest diejenigen, die Eltern sind - aber das ist hier nicht das Thema
Römisch-Katholische Kirche: Das Beichtgeheimnis ist "heilig und unverletzlich" (can. 983 CIC). Kein weltliches Gericht kann den Priester zur Aussage zwingen. Auch bei Gefahr für Leib und Leben muss er schweigen. Der Heilige Nepomuk hat dem König Wenzel nicht preisgeben wollen, was dessen von Wenzel der Untreue verdächtigte Frau ihm anvertraut hatte. Deshalb hat ihn Wenzel von der Prager Karlsbrücke in die Moldau ins Wasser stürzen lassen.
Orthodoxe Kirche: Der Priester gilt als Zeuge vor Gott, nicht als Richter. Verletzung des Beichtgeheimnisses ist ein schweres kirchliches Vergehen. Es gibt keine Ausnahmen.
Selbst bei schweren Sünden (Verbrechen und Schwerverbrechen) darf der Orthodoxe Priester nichts offenbaren. Er darf dem Beichtenden zwar sehr eindringlich raten, selbst Verantwortung zu übernehmen (z. B. sich kastrieren zu lassen), aber er darf ihn nicht verraten.
Ein Priester, der das Beichtgeheimnis verletzen würde, würde suspendiert oder sogar exkommuniziert.
Beide Kirchen haben nun Klage eingebracht.
Die Klagen haben eine gewisse Erfolgsaussicht, erstens ist es ein Bundesstaat, der so ein Gesetz alleine beschloss, zweitens riecht das nach Ungleichbehandlung im Sinne einer Privilegierung von Therapeuten und Pflegepersonal
Dass Leute, die Kinder vergewaltigen, die Todesstrafe verdienen, will ohnehin ein großer Teil der amerikanischen Bevölkerung, zumindest diejenigen, die Eltern sind - aber das ist hier nicht das Thema