20-06-2025, 05:56
(19-06-2025, 23:53)Sinai schrieb:(19-06-2025, 23:31)Geobacter schrieb: In den USA wird die ärztliche Schweigepflicht im Wesentlichen durch den HIPAA (Health Insurance Portability and Accountability Act) geregelt. Dieser Bundesgesetz schützt die Privatsphäre der Patienten und regelt den Umgang mit ihren Gesundheitsdaten. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen Ärzte gesetzlich verpflichtet sind, Informationen weiterzugeben, beispielsweise bei der Meldung von Kindesmissbrauch oder wenn eine Gefahr für andere besteht.
Ja, und genau diese strafbewehrte gesetzliche Verpflichtung für Therapeuten und Pflegepersonal zur Anzeige von Kindesvergewaltigung hat der
Entwurf Ferguson nicht drin
Richtig lesen.... kannst und willst du also auch nicht.
"Therapeuten und Pflegepersonal" sind in den USA bei Kindesmissbrauch sogar gesetzlich "verpflichtet" gegen ihre Patienten auszusagen. Sie machen sich vor dem Gesetz strafbar, wenn sie Kinderschänder nicht melden... weil es um die Sicherheit von Kindern geht, für die frei herumlaufende Kinderschänder eine Gefahr darstellen.
Also sprach der Herr: "Seid furchtbar und vermehret euch".........

