Für Vorstand und Aufsichtsrat sollten Personen ausgewählt werden, die über fundierte kaufmännische oder technische Qualifikationen verfügen.
Dazu zählen Absolventen eines wirtschaftlich orientierten Gymnasiums und Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums bzw. Absolventen einer Fachoberschule Technik und Absolventen eines Ingenieur- oder technischen Studiums. Dies als Aufnahmekriterium, das auch überprüfbar ist.
Ab einer Größe von 2000 Beschäftigten sollten dafür nur Absolventen der betreffenden Studien ausgewählt werden.
Dazu zählen Absolventen eines wirtschaftlich orientierten Gymnasiums und Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums bzw. Absolventen einer Fachoberschule Technik und Absolventen eines Ingenieur- oder technischen Studiums. Dies als Aufnahmekriterium, das auch überprüfbar ist.
Ab einer Größe von 2000 Beschäftigten sollten dafür nur Absolventen der betreffenden Studien ausgewählt werden.

