t.logemann schrieb:Wenn zur "Grundsicherung" ein KFZ gehören soll, wenn jeden Tag Schnitzel auf`m Teller liegen soll und jeden Tag mindestens 4 Liter fair gehandelter Kaffe oder Tee aus Bio-Anbau dazu gehören soll, wenn pro Person mindestens 60 qm Wohnraum dazu gehören sollen,Nach SGB II sehr klar definiert: Der weiter gekürzte Ansatz für die Alleinstehenden aus der Einkommens-und Verbrauchsstichprobe z.Zt. von 2003 (EVS2003) mit den unteren 20% Einkommensbereich.
Grundsicherung ist z.Zt. 347 EUR im Monat je alleinstehender erwachsener Person, 90% davon bei 2 Erwachsenen und Kinder 60-80% je nach Alter
max. 45 m² Wohnfläche der ersten Person einer Bedarfsgemeinschaft und 15-10 m² für die weiteren, notweniger Heizbedarf kommt drauf, Strom schon im Grundbetrag enthalten.
Für Nahrung ist der 100% Ansatz incl. Genussmittel wie Alkohol und Tabak 127,30 EUR, für Kleidung 34,23 EUR, bei zusammenlebenden oder Kindern/Jugendlichen entsprechend WENIGER ...
Für Verkehr sind insgesamt 15,71 Eur im Grundbetrag enthalten. Eigenes Auto erledigt sich damit ohne extreme Sparsamkeit bei allen anderen Posten ... und viel Glück ...
Noch irgendwelche Fragen ???
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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