14-04-2003, 01:09
Salaam liebe Elma!!
Puh, sonst hattest Du keine Wünsche?
Na ja, ich versuchte mal etwas zu finden.
Sura 2: Al-Baqara, Aya: 173
Verboten hat er euch nur Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleish, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (?ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 5: Al-Ma'ida, Aya: 3
Verboten ist euch (der Genuß von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (von) Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier angefressen hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten laßt) -, und was auf einem (heidnischen) Opferstein (nusub) geschlachtet worden ist, und (ferner ist euch verboten) mit Pfeilen zu losen. So etwas (zu tun) ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion nichts mehr zu hoffen (da sie nichts mehr dagegen ausrichten können). Darum fürchtet nicht sie, sondern mich! Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so daß nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und den Islam als Religion gutgeheißen. - Und wenn einer (von euch) aus Hunger sich in einer Zwangslage befindet (und aus diesem Grund gegen ein Speisegebot verstößt), ohne sich (bewußt) einer Sünde zuzuneigen, so ist Allah barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 118
Eßt nun (unbedenklich) Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs ausgesprochen worden ist, wenn (anders) ihr an seine Zeichen glaubt!
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 119
Warum solltet ihr denn Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs ausgesprochen worden ist, nicht essen, wo er euch doch auseinandergesetzt hat, was er euch verboten hat, - außer wenn ihr euch in einer Zwangslage befindet? Viele führen in (ihrem) Unverstand mit ihren (persönlichen) Neigungen in die Irre. Dein Herr weiß sehr wohl über die Bescheid, die Übertretungen begehen.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 121
Und eßt kein Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist! Das ist Frevel. Die Satane geben ihren Freunden (unter den Menschen böse Gedanken) ein, damit sie mit euch streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr Heiden.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 145
Sag: In dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren, oder Blut, das (beim Schlachten) ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch - das ist Unreinheit -, oder Greuel (fisq) (nämlich Fleisch), worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (? ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 16: An-Nahl, Aya: 14
Und er ist es, der das Meer in euren Dienst gestellt hat, damit ihr frisches Fleisch daraus esset und Schmuck daraus gewinnt, um ihn euch anzulegen. Und du siehst die Schiffe darauf (ihre) Furchen ziehen. Ihr sollt (euch diese Gabe Allahs zunutze machen und) danach streben, daß er euch Gunst erweist (indem ihr auch auf dem Meer eurem Erwerb nachgehen könnt). Vielleicht würdet ihr dankbar sein.
Sura 16: An-Nahl, Aya: 115
Sura 35: Fatir, Aya: 12
Sura 49: Al-Hudschurat, Aya: 12 (etwas extrem)
Sura 52: At-Tur, Aya: 22
Sura 56: Al-Waqi'a, Aya: 20/21
Was sonst noch so wichtig ist hat ja Shia bereits erwähnt.
Puh, sonst hattest Du keine Wünsche?
Na ja, ich versuchte mal etwas zu finden.
Sura 2: Al-Baqara, Aya: 173
Verboten hat er euch nur Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und Fleish, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (?ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 5: Al-Ma'ida, Aya: 3
Verboten ist euch (der Genuß von) Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schweinefleisch und (von) Fleisch, worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist, und was erstickt, (zu Tod) geschlagen, (zu Tod) gestürzt oder (von einem anderen Tier zu Tod) gestoßen ist, und was ein wildes Tier angefressen hat - es sei denn, ihr schächtet es (indem ihr es nachträglich ausbluten laßt) -, und was auf einem (heidnischen) Opferstein (nusub) geschlachtet worden ist, und (ferner ist euch verboten) mit Pfeilen zu losen. So etwas (zu tun) ist Frevel. - Heute haben diejenigen, die ungläubig sind, hinsichtlich eurer Religion nichts mehr zu hoffen (da sie nichts mehr dagegen ausrichten können). Darum fürchtet nicht sie, sondern mich! Heute habe ich euch eure Religion vervollständigt (so daß nichts mehr daran fehlt) und meine Gnade an euch vollendet, und den Islam als Religion gutgeheißen. - Und wenn einer (von euch) aus Hunger sich in einer Zwangslage befindet (und aus diesem Grund gegen ein Speisegebot verstößt), ohne sich (bewußt) einer Sünde zuzuneigen, so ist Allah barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 118
Eßt nun (unbedenklich) Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs ausgesprochen worden ist, wenn (anders) ihr an seine Zeichen glaubt!
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 119
Warum solltet ihr denn Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs ausgesprochen worden ist, nicht essen, wo er euch doch auseinandergesetzt hat, was er euch verboten hat, - außer wenn ihr euch in einer Zwangslage befindet? Viele führen in (ihrem) Unverstand mit ihren (persönlichen) Neigungen in die Irre. Dein Herr weiß sehr wohl über die Bescheid, die Übertretungen begehen.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 121
Und eßt kein Fleisch, worüber (beim Schlachten) der Name Allahs nicht ausgesprochen worden ist! Das ist Frevel. Die Satane geben ihren Freunden (unter den Menschen böse Gedanken) ein, damit sie mit euch streiten. Wenn ihr ihnen gehorcht, seid ihr Heiden.
Sura 6: Al-An'aam, Aya: 145
Sag: In dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben worden ist, finde ich nicht, daß etwas für jemand zu essen verboten wäre, es sei denn Fleisch von verendeten Tieren, oder Blut, das (beim Schlachten) ausgeflossen ist, oder Schweinefleisch - das ist Unreinheit -, oder Greuel (fisq) (nämlich Fleisch), worüber (beim Schlachten) ein anderes Wesen als Allah angerufen worden ist. Aber wenn einer sich in einer Zwangslage befindet, ohne (von sich aus etwas Verbotenes) zu begehren (? ghaira baaghin) oder eine Übertretung zu begehen (trifft ihn keine Schuld). Dein Herr ist barmherzig und bereit zu vergeben.
Sura 16: An-Nahl, Aya: 14
Und er ist es, der das Meer in euren Dienst gestellt hat, damit ihr frisches Fleisch daraus esset und Schmuck daraus gewinnt, um ihn euch anzulegen. Und du siehst die Schiffe darauf (ihre) Furchen ziehen. Ihr sollt (euch diese Gabe Allahs zunutze machen und) danach streben, daß er euch Gunst erweist (indem ihr auch auf dem Meer eurem Erwerb nachgehen könnt). Vielleicht würdet ihr dankbar sein.
Sura 16: An-Nahl, Aya: 115
Sura 35: Fatir, Aya: 12
Sura 49: Al-Hudschurat, Aya: 12 (etwas extrem)
Sura 52: At-Tur, Aya: 22
Sura 56: Al-Waqi'a, Aya: 20/21
Was sonst noch so wichtig ist hat ja Shia bereits erwähnt.