27-02-2008, 17:22
Ich meinte das eigentlich anderster: In Deutschland kann ich mich jederzeit mit eine Beschwerde an das BVerfG wenden, auch ohne direkt betroffen zu sein. Da diese Beschwerde keine Klage voraussetzt, wird sie als "Eingabe zur Überprüfung der Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes/einer Verfahrens/einer Anordnung" behandelt - ein entsprechender Senat überprüft dann, ob grundsätzlich ein erlassenes Gesetz oder auch eine erlassene Verwaltungsanordnung verfassungsgemäss ist. Je mehr solcher Eingaben gemacht werden, um so dringlicher wird die Überprüfung gehandhabt.
