27-03-2008, 19:15
qilin schrieb:Aber dass jemand den 'Todeswunsch'
eines unglücklich verliebten Achtzehnjährigen gleich ernst nimmt, wie
den eines unheilbar kranken Krebspatienten, ist wohl kaum anzunehmen.
Es ging um t.logemanns Aussage , daß man den Todeswunsch eines Menschen respektieren muss . Also quasi "Recht auf Sterbehilfe" .
Ich habe geschrieben , daß man so ein Recht nicht einführen kann , sondern differenzieren muss , weil sonst eben auch der besagte 18jährige das Recht auf Sterbehilfe hätte .