22-04-2003, 17:35
Asalamualeikum und vielen Dank Aisha für die Mühe, das alles zusammenzustellen.
Hier noch ein wenig, was ich "hier und da" noch mitbegommen habe:
Uhilla lakum saidul bahri wa ta'a_muhu_ mata_'an lakum wa lis sayya_rah(ti), ... [5:96]
Der Fang aus dem Meer und sein Genuß sind euch - als Speise für euch und für die Reisenden - erlaubt, ...[5:96]
Al yauma uhilla lakumut tayyiba_t(u), wa ta'a_mul lazina u_tul kita_ba hillul lakum, wa ta'a_mukum hillul lahum, wal muhsana_tu minal mu'mina_ti wal muhsana_tu minal lazina a_tul kita_ba min qablikum ... [5:5]
Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ...[5:5]
Ta'am (Speise) ist eine art "Überbegriff", der offenbar sowohl verschiedene Ausnahmen wie auch ein unterschiedliches Verständnis zu beinhalten scheint, wie ein weit verbreitetes Verständnis zum Begriff Ta'am man mit "Getreidespeisen" übersetzen könnte. Andererseits ist jene "Speise", die den "Leuten der Schrift" tatsächlich erlaubt ist, den Muslimen auch erlaubt. (Nur was genau bedeutet das am Ende?)
Tatsächlich hält sich unter vielen unserer Geschwister jedoch auch hartnäckig die Meinung, daß all jenes, was die "Leute der Schrift" sich selbst erlauben entgegen der Anweisung Allah's uns auch erlaubt sei, da sie es schließlich für sich (religionstechnisch) als erlaubt erachten. Doch auch wenn wir wissen, daß sie ihre Bücher (schon damals) eigentlich nicht mehr so recht herbeizubringen vermögen, weil sie sie längst willkürlich verfälscht hatten, so hilft uns das mit Blick auf die Trennung der Speise in halal/haram heute nicht direkt weiter.
Vielleicht hilft für ein besseres Verständnis aber eine "Parallele" quasi als "Brücke":
In der o.g. Sura (5:5) steht,
...Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ...[5:5]
Zunächst einmal, und viele unserer Geschwister gehen auch hier und heute davon aus, scheint eine Frau unter den "Schriftbesitzern" - unter Beibehaltung ihrer Religion für eine (reguläre Ehe) mit einem Muslim "erlaubt".
Auch wenn zunächst "nur" klar ist, daß ein Mann unter den "Schriftbesitzern" für eine Muslima nicht "erlaubt" ist, so erkennen wir an anderer Stelle schon etwas klarer, daß Allah das reguläre "heiraten" für die Glaubigen untereinander vorbehält:
Und heiratet keine Ungläubige Frauen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Ungläubige, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Ungläubigen, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Ungläubiger, mag er euch auch noch so gut gefallen. ...[2:221]
Ganz sicher legt Allah für jeden Muslim bei dessen regulärer Ehefrau jeweils den gleichen Maßstab zu Grunde, nämlich daß sie Muslima ist.
Mit Blick auf Halal und Haram von Speisen sind die Aussagen im Quran recht allgemein gehalten.
So wird zwar das Schwein erwähnt, nicht aber der Hund ..., zwar das Blut, nicht aber bestimmte Organe (Galle,...).
Doch ganz sicher legt Allah auch hier den gleichen Maßstab zugrunde.
Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen.[59:7]
Aufgrund meiner mangelnden Kompetenz ist dieser bescheidene Versuch einer Erläuterung von mir weder transparent noch genügend schlüssig widergegeben und ich bitte dies zu entschuldigen (auch das Thema der Abrogationen habe ich "vornehm" ausgeklammert).
Aber ggf. hilft er ja Elma oder auch anderen ein klein wenig weiter.
wasalam.
Mustafa
Hier noch ein wenig, was ich "hier und da" noch mitbegommen habe:
Uhilla lakum saidul bahri wa ta'a_muhu_ mata_'an lakum wa lis sayya_rah(ti), ... [5:96]
Der Fang aus dem Meer und sein Genuß sind euch - als Speise für euch und für die Reisenden - erlaubt, ...[5:96]
Al yauma uhilla lakumut tayyiba_t(u), wa ta'a_mul lazina u_tul kita_ba hillul lakum, wa ta'a_mukum hillul lahum, wal muhsana_tu minal mu'mina_ti wal muhsana_tu minal lazina a_tul kita_ba min qablikum ... [5:5]
Heute sind euch alle guten Dinge erlaubt. Und die Speise derer, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt, wie auch eure Speise ihnen erlaubt ist. Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ...[5:5]
Ta'am (Speise) ist eine art "Überbegriff", der offenbar sowohl verschiedene Ausnahmen wie auch ein unterschiedliches Verständnis zu beinhalten scheint, wie ein weit verbreitetes Verständnis zum Begriff Ta'am man mit "Getreidespeisen" übersetzen könnte. Andererseits ist jene "Speise", die den "Leuten der Schrift" tatsächlich erlaubt ist, den Muslimen auch erlaubt. (Nur was genau bedeutet das am Ende?)
Tatsächlich hält sich unter vielen unserer Geschwister jedoch auch hartnäckig die Meinung, daß all jenes, was die "Leute der Schrift" sich selbst erlauben entgegen der Anweisung Allah's uns auch erlaubt sei, da sie es schließlich für sich (religionstechnisch) als erlaubt erachten. Doch auch wenn wir wissen, daß sie ihre Bücher (schon damals) eigentlich nicht mehr so recht herbeizubringen vermögen, weil sie sie längst willkürlich verfälscht hatten, so hilft uns das mit Blick auf die Trennung der Speise in halal/haram heute nicht direkt weiter.
Vielleicht hilft für ein besseres Verständnis aber eine "Parallele" quasi als "Brücke":
In der o.g. Sura (5:5) steht,
...Und ehrbare gläubige Frauen und ehrbare Frauen unter den Leuten, denen vor euch die Schrift gegeben wurde, ...[5:5]
Zunächst einmal, und viele unserer Geschwister gehen auch hier und heute davon aus, scheint eine Frau unter den "Schriftbesitzern" - unter Beibehaltung ihrer Religion für eine (reguläre Ehe) mit einem Muslim "erlaubt".
Auch wenn zunächst "nur" klar ist, daß ein Mann unter den "Schriftbesitzern" für eine Muslima nicht "erlaubt" ist, so erkennen wir an anderer Stelle schon etwas klarer, daß Allah das reguläre "heiraten" für die Glaubigen untereinander vorbehält:
Und heiratet keine Ungläubige Frauen, ehe sie glauben. Und eine gläubige Dienerin ist besser als eine Ungläubige, mag sie euch auch noch so gut gefallen. Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Ungläubigen, ehe sie glauben. Und ein gläubiger Diener ist besser als ein Ungläubiger, mag er euch auch noch so gut gefallen. ...[2:221]
Ganz sicher legt Allah für jeden Muslim bei dessen regulärer Ehefrau jeweils den gleichen Maßstab zu Grunde, nämlich daß sie Muslima ist.
Mit Blick auf Halal und Haram von Speisen sind die Aussagen im Quran recht allgemein gehalten.
So wird zwar das Schwein erwähnt, nicht aber der Hund ..., zwar das Blut, nicht aber bestimmte Organe (Galle,...).
Doch ganz sicher legt Allah auch hier den gleichen Maßstab zugrunde.
Und was euch der Gesandte gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah; wahrlich, Allah ist streng im Strafen.[59:7]
Aufgrund meiner mangelnden Kompetenz ist dieser bescheidene Versuch einer Erläuterung von mir weder transparent noch genügend schlüssig widergegeben und ich bitte dies zu entschuldigen (auch das Thema der Abrogationen habe ich "vornehm" ausgeklammert).
Aber ggf. hilft er ja Elma oder auch anderen ein klein wenig weiter.
wasalam.
Mustafa