24-05-2008, 23:49
Es geht um die Schuldzuweisung "allgemein empfundenen Unwohlseins" mit Kirchens an die (welche?) Kirche, wobei einfach nicht klar wird, wie nämliche "Schuld" (in einem operativ verwertbaren Sinn) aussieht.
Natürlich ist mir vollkommen klar, dass man den Bezugsrahmen einer bestimmten Glaubensgemeinschaft längst verlassen haben kann. Dann aber ist der Aus- oder Übertritt ein konsequenter Schritt (jedenfalls in einem freiheitlichen Rechtsstaat).
Im Übrigen verweise ich auf Leas lesenswerte Interpretation.
Natürlich ist mir vollkommen klar, dass man den Bezugsrahmen einer bestimmten Glaubensgemeinschaft längst verlassen haben kann. Dann aber ist der Aus- oder Übertritt ein konsequenter Schritt (jedenfalls in einem freiheitlichen Rechtsstaat).
Im Übrigen verweise ich auf Leas lesenswerte Interpretation.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard