26-05-2008, 04:18
Hi, erstmal dies:
Schon damals sagten die Gerichts-Gelehrten, dass mit diesem Gebot der mass_losen Vergeltung Einhalt geboten werden soll.
Das war naemlich neu. In vorherigen Gesetzen der Umgebung konnte ein Menswch hingerichtet werden, selbst wenn er aus Versehn einen Herrn oder Geistlichen 1 Zahn gekostet hatte, der Baumeister haftete mit den Leben seiner Frau und seiner Kinder, die doch gar nichts mit der Arbeit zu tun hatten, wenn sein Gebaeude einbrach und z.B.Frau oder Kind des Bau-Bestellenden erschlug.
Talions-Recht besagte: das Gericht hat keine Strafe zu verhaengen, die auch nur im Geringsten groesser ist als der Schaden - und zwar in Geld oder geld-werte Sachleistungen umgerechnet.
Man kann ja nicht hingehn und dem 1 Auge rausrupfen, der einen andern Menschen so beschaedigte, dass 1 von dessen Augen kaputt ging, denn wo bleibt das als Verlust "gleich", falls ein Blinder einen mit 2 guten Augen beschaedigte - oder wenn der Verursacher ein Bluter waere und stuerbe am Entfernen eines Auges - oder wenn das einzige Auge eines Berufs-Schreibers, der jung ist und Familie mit 3 Kindern damit zu ernaehren noetig hat, kaputt ginge durch den Schlag eines sowieso grad im Sterben liegenden 87-jährigen Analphabeten?
Sie ermittelten so herum: sie fragten 10-16 Leute, die dem Taeter vergleichbar reich oder arm waren, fuer wieviel (Geld-Wert) sie sich 1 Auge herausnehmen lassen wuerden. Ausserdem ein Schmerzensgeld, falls Schmerzen mit dabei waren. Das wurde als Strafe zugrunde gelegt und damit abgeglichen, was der Taeter haette aufbringen koennen, ob in voller Hoehe oder einen Teil davon - das wurde dann verhaengt.
Andere soziale Unterschiede gab es nur noch zwischen Sklaven und Freien, und da galt, wenn der Herr dem Sklaven 1 Auge oder 1 Zahn raushaut, muss er den Sklaven ausstatten und frei lassen. Da wurden keine Vergleichswerte erhoben.
- Es konnte passieren, dass das dem Freigelassenen gar nicht so lieb war, denn als Leibeigener musste man einen Mindest-Lebensunterhalt bekommen, was fuer manchen Freien leider nicht selbst zu schaffen war. Viele verkauften sich als Sklaven auf Zeit, um die Familie vor dem Verhungern zu retten. Eine Freilassung war aber verbunden mit einer Starthilfe.
Das zu dem Thema, dies Beispiel war nicht gut ausgesucht.
In anderem gebe ich Dir recht, dass vieles historisch betrachtet, zur eignen Zeit vernuenftig war und spaeter zu anderen Bedingungen nicht mehr so passt. Auuf heute bezogen ist die Welt aber auch noch nicht gleich weitergegangen mit ihren Bedingungen.
Die Person aber bleibt man, geistig und mal anwesend, mal abwesend, sie ist nicht ueberall zugleich und wir koennen einander noch begrenzt erreichen. Manchmal darf man dann noch materiell etwas beeinflussen, um dem Lebenden Nachricht zu geben, dass man ihn vermerkt hat.
Es ist nicht alles vorbei, denn ich gehoere zu denen, die ihr Leben fest darauf einrichten, dass sie erwarten, dass es spaeter noch alles gerechtfertigt werden wird und man einander auch wieder begegnet, zuerst alle auf die geistigen Personen begrenzt, aber fuer den Tag der Rechtfertigungen (Juengstes Gericht) dann alle soweit wieder leiblich ausgestattet, dass Belohnung und Busse auch materiell fassbar sein werden, denn der Geist konnte manches nur mit dem Leib "angerichtet" haben und manches "gut getan" haben. Das glaube ich denen, die das so ueberliefern, und ich halte das fuer korrekt.
Verschmelzen moechte ich nicht mit einem Nichts - G0TT gefaellt mir zu gut, also hab ich den "Genuss" davon, dass ER Derselbe ist und mir ein Gegenueber ist, slange ich lebe, und vielleicht als Endziel, dass wir beide geistig sein werden und ich IHN bei mir deutlicher als jetzt wissen werde und wir darueber beide zufrieden sein werden - darauf hoffe ich und das glaub ich andern so, und das gibt mir Liebe.
Die Liebe ist etwas, das sehr genau einem bestimmten Du gilt.
mfG WiT :)
Zitat:t.logemann Es mag durchaus angemessen gewesen sein, im Jahre 500 v. Chr. die öffentliche Ordnung mit dem Gesetz "Auge um Auge, Zahn um Zahn" aufrecht zu erhalten - heute ist das nur noch eine barbarische Tradition der Blutrache.Tut mir leid, ich kanns nunmal nicht leiden, eine krasse Fehl-Auslegung stehn zu lassen, egal wie oft man das hoert. "1 Auge 1 Auge, 1 Zahn, 1 Zahn" hiess schon damals nicht Blutrache oder so eine masslosigkeit. Es ist das Anzitat des sogenannten "Talions-Rechtes" und hat mit Blutrache nichts zu tun.
Schon damals sagten die Gerichts-Gelehrten, dass mit diesem Gebot der mass_losen Vergeltung Einhalt geboten werden soll.
Das war naemlich neu. In vorherigen Gesetzen der Umgebung konnte ein Menswch hingerichtet werden, selbst wenn er aus Versehn einen Herrn oder Geistlichen 1 Zahn gekostet hatte, der Baumeister haftete mit den Leben seiner Frau und seiner Kinder, die doch gar nichts mit der Arbeit zu tun hatten, wenn sein Gebaeude einbrach und z.B.Frau oder Kind des Bau-Bestellenden erschlug.
Talions-Recht besagte: das Gericht hat keine Strafe zu verhaengen, die auch nur im Geringsten groesser ist als der Schaden - und zwar in Geld oder geld-werte Sachleistungen umgerechnet.
Man kann ja nicht hingehn und dem 1 Auge rausrupfen, der einen andern Menschen so beschaedigte, dass 1 von dessen Augen kaputt ging, denn wo bleibt das als Verlust "gleich", falls ein Blinder einen mit 2 guten Augen beschaedigte - oder wenn der Verursacher ein Bluter waere und stuerbe am Entfernen eines Auges - oder wenn das einzige Auge eines Berufs-Schreibers, der jung ist und Familie mit 3 Kindern damit zu ernaehren noetig hat, kaputt ginge durch den Schlag eines sowieso grad im Sterben liegenden 87-jährigen Analphabeten?
Sie ermittelten so herum: sie fragten 10-16 Leute, die dem Taeter vergleichbar reich oder arm waren, fuer wieviel (Geld-Wert) sie sich 1 Auge herausnehmen lassen wuerden. Ausserdem ein Schmerzensgeld, falls Schmerzen mit dabei waren. Das wurde als Strafe zugrunde gelegt und damit abgeglichen, was der Taeter haette aufbringen koennen, ob in voller Hoehe oder einen Teil davon - das wurde dann verhaengt.
Andere soziale Unterschiede gab es nur noch zwischen Sklaven und Freien, und da galt, wenn der Herr dem Sklaven 1 Auge oder 1 Zahn raushaut, muss er den Sklaven ausstatten und frei lassen. Da wurden keine Vergleichswerte erhoben.
- Es konnte passieren, dass das dem Freigelassenen gar nicht so lieb war, denn als Leibeigener musste man einen Mindest-Lebensunterhalt bekommen, was fuer manchen Freien leider nicht selbst zu schaffen war. Viele verkauften sich als Sklaven auf Zeit, um die Familie vor dem Verhungern zu retten. Eine Freilassung war aber verbunden mit einer Starthilfe.
Das zu dem Thema, dies Beispiel war nicht gut ausgesucht.
In anderem gebe ich Dir recht, dass vieles historisch betrachtet, zur eignen Zeit vernuenftig war und spaeter zu anderen Bedingungen nicht mehr so passt. Auuf heute bezogen ist die Welt aber auch noch nicht gleich weitergegangen mit ihren Bedingungen.
Zitat:Kreis Ich stelle es mir eig.nicht als räumlichkeit vor.- Orte stelle ich mir da auch nicht vor, sondern einen Unterschied in qualitativer Hinsicht, wodurch man einander nicht als existent wahrnimmt. Wenn wir sterben, ist erstmal alles tot, was mit dem Lebewesen-Sein zusammenhaengt, also Leib, Triebe, Talente, Charakter-Typ, alles, "was einem im Blut liegt" und vererblich sein kann, das stirbt.
ich glaube dass wenn wir sterben,alles vorbei ist.
Wir verschmelzen mit dem ewigen nichts.
Die Person aber bleibt man, geistig und mal anwesend, mal abwesend, sie ist nicht ueberall zugleich und wir koennen einander noch begrenzt erreichen. Manchmal darf man dann noch materiell etwas beeinflussen, um dem Lebenden Nachricht zu geben, dass man ihn vermerkt hat.
Es ist nicht alles vorbei, denn ich gehoere zu denen, die ihr Leben fest darauf einrichten, dass sie erwarten, dass es spaeter noch alles gerechtfertigt werden wird und man einander auch wieder begegnet, zuerst alle auf die geistigen Personen begrenzt, aber fuer den Tag der Rechtfertigungen (Juengstes Gericht) dann alle soweit wieder leiblich ausgestattet, dass Belohnung und Busse auch materiell fassbar sein werden, denn der Geist konnte manches nur mit dem Leib "angerichtet" haben und manches "gut getan" haben. Das glaube ich denen, die das so ueberliefern, und ich halte das fuer korrekt.
Verschmelzen moechte ich nicht mit einem Nichts - G0TT gefaellt mir zu gut, also hab ich den "Genuss" davon, dass ER Derselbe ist und mir ein Gegenueber ist, slange ich lebe, und vielleicht als Endziel, dass wir beide geistig sein werden und ich IHN bei mir deutlicher als jetzt wissen werde und wir darueber beide zufrieden sein werden - darauf hoffe ich und das glaub ich andern so, und das gibt mir Liebe.
Die Liebe ist etwas, das sehr genau einem bestimmten Du gilt.
mfG WiT :)

