13-08-2008, 16:52
Da sollte man die ermittelnde Behörde beim Generalstaatsanwalt wegen des Verdachtes der Rechtsbeugung anzeigen - und in der Begründung darauf verweisen, das laut Grundgesetz ja alle Menschen, also auch Gerichtspräsidenten, vore dem Gesetz gleichgestellt sind. Und dann die Sache richtig schön in Presse, Funk, Fernsehen, Internet "breittreten"...dann besteht nämlich plötzlich "öffentliches Interesse" - und da kann sich auch der Generalstaatsanwalt nicht mehr `rausreden....