18-10-2008, 02:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-10-2008, 03:12 von Jobst Hinrich R..)
(17-10-2008, 16:14)Gerhard schrieb: 2. Abschuß von Terroisten besetzten Verkehrs-Passagierflugzeugen ausschließlich zivile Flugzeuge dürfen lt. Bundesverfassungsgericht nicht abgeschossen werden, auch wenn der Verteidigungsminister sagt, er würde es im Zweifelsfalle anordnen, müßte das anschließend von einem Gericht überprüft werden,Ja, schön gesprochen.
Nach Aussagen von Soldaten der infrage kommenden Alarm-Flugstaffeln werden diese aber bereits nach robustem Gewissen selektiert, dass sie einen Abschussbefehl unverzögert ausführen ohne Skrupel wegen möglicher Rechtskonflikte.
Man darf sicher annehmen, dass auch die zuständigen Gerichte so besetzt sein werden, dass sie die Soldaten nicht nachträglich wegen Ausführens unrechter Befehle fühlbar verurteilen. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberge...r_Notstand
Ähnliches kann doch auch bei gerichtlicher Nachprüfung polizeilichen , besonders der Sonderkommandos, Schießens beobachtet werden. Lückige Ermittlung, erinnerungsschwache Zeugenkollegen, sehr milde Beurteilung
JHR