18-10-2008, 13:27
Theoretisch gibt`s das alles, lieber Gerhard - aber rein praktisch.... kommt nix dabei `raus: Vor 4 Jahren erschoss ein Justizbeamter einen mit Handschellen gefesselten Gefangenen, der sich auf eine Ausführung zu einem ausserhalb des Gefängnis befindlichen Arzt befand - in Berlin, in der U-Bahn-Station "Leopoldplatz". Der Schuss muss aus nächster Nähe erfolgt sein, weil das Projektil ging durch den Gefangenen durch und verletzte noch eine Passantin.
Der Justizbeamte wurde im folgenden Prozess freigesprochen, mit der Begründung das er ja nur den Gefangenen an der Flucht hindern wollte... Einen gefesselten Gefangenen.... aus nächster Nähe erschossen... und die verletzte Passantin war nach dem Prozess noch selber daran schuld, weil sie sich "in der Nähe" aufgehalten hatte....
Sowas nenne ich Mord und gefährliche Körperverletzung mit staatlicher Deckung !
Der Justizbeamte wurde im folgenden Prozess freigesprochen, mit der Begründung das er ja nur den Gefangenen an der Flucht hindern wollte... Einen gefesselten Gefangenen.... aus nächster Nähe erschossen... und die verletzte Passantin war nach dem Prozess noch selber daran schuld, weil sie sich "in der Nähe" aufgehalten hatte....
Sowas nenne ich Mord und gefährliche Körperverletzung mit staatlicher Deckung !