19-10-2008, 06:04
(18-10-2008, 18:46)Ekkard schrieb: so dass der Todesfall oder die Todesfälle eine unabwendbare Begleiterscheinung einer unbedingten Handlungsfolge sein können. In jedem Fall wird sich der oder die Handelnde, oder werden sich die Handelnden, dafür vor Gericht verantworten müssen.Es WÄRE eine Sache staatlichen Schutzaufrags elementarster Menschenrechte: Recht auf Leben.
In den letzten Jahrzehnten wurden Tausende Instrukteure, polizeiliche Sonderkommandos, Soldaten und Söldner ins Ausland geschickt mit Aufträgrn, die Töten, Befehl zum Töten, Zuschauen beim Töten und Anleitung zum Töten beinhaltete. Ein dreistellige Anzahl von ihnen kam selbst zu Tode. Wieviel Töten werden sie aus unmittelbarer Nähe erlebt oder selbst veranlasst haben?
Nun meine Frage:
Wie viele Tötungen davon sind gerichtlich nachgeprüft und in wievielen Fällen wurde so strafbares gerichtsfest nachgewiesen, dass Haftstrafen verhängt wurden? Ich schätze, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn denn überhaupt jemals.
JHR