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Was ist noch zulässig?
#6
(21-10-2008, 23:21)Ekkard schrieb: Dort gab es einen Beitrag (jetzt im Mülleimer), in dem einer unserer User mit einer dubiosen Behauptung über Wucherzinsen in einem fremden Forum in Verbindung gebracht wurde.
Eine solche Vorgehensweise ist Rufmord,
Auch nach nochmaligem Lesen finde ich in T.Logemanns Posting von Zinswucher nichts, nur von Gier und einem vorgeblich kirchlich inszeniertem gemeinnützigen Verein, auch dafür keinerlei tatsächliche Befunde.
Zitat:Und diese Gier wird hier auch noch unter einem Deckmantel eines aus kirchlichen Kreisen aufgezogenen gemeinnützigen Vereins versteckt...

Mit dem Wucherzins-Vorwurf setzt Ekkard wohl noch eins auf diesen seltsamen Moderatoren-Klatsch zulasten Dritter drauf. Für mich wären selbst tatsächliche 14% p.a. noch weit von Zinswucher entfernt, so manches Giro-Konto wird teurer verzinst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wucher
Zitat:In Deutschland ist Wucher in Absatz 2 des § 138 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,

durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Es handelt sich also um eine rechtshindernde Einwendung, das Rechtsgeschäft muss nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden
...
Für den Straftatbestand des Wuchers ist ein "auffälliges Missverhältnis" von Leistung und Gegenleistung notwendig. Nach laufener Rechtsprechung des BGH liegt dieses auffällige Mißverhältnis dann vor, wenn der Zinssatz doppelt so hoch ist, wie der vergleichbare Marktzins. Diese Regelung ist jedoch in Hochzinsphasen unbefriedigend, da die absolute Zinsdifferenz selbst dann schon wucherisch ist, wenn die relative Zinsdifferenz noch nicht das doppelte ausmacht. Der BGH hat daher 1990 entschieden, dass eine Zinsdifferenz von 12 % p.a. für die Beurteilung als Zinswucher ausreicht[1]
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Was ist noch zulässig? - von Ekkard - 21-10-2008, 23:21
RE: Was ist noch zulässig? - von Jobst Hinrich R. - 22-10-2008, 11:54
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panem et circenses - von nadia - 22-10-2008, 19:29
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RE: Was ist noch zulässig? - von t.logemann - 24-10-2008, 13:54

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