(23-10-2008, 15:49)Petrus schrieb: In den Foren, in denen ich sonst noch mitarbeite (5 insgesamt), wäre das ein Grund für eine Rüge bzw. in zweien sogar für einen Ausschluss des Users.
Sooo lässlich ist das, was hier gemacht wurde, also keinesfalls.
Das sehe ich auch so. Insbesondere, wenn das jemand ist, der über das Wohlverhalten anderer Teilnehmer (mit)verantwortlich wachen soll.
Wenn sich ein User zu einer solchen Handlung hinreißen lässt, wird ihm ein Moderator erklären, dass das so nicht geht (und eine Verwarnung aussprechen oder den Ausschluss verfügen; ich erinnere an das Schicksal von woijciech und der Atheist). Wenn ein Moderator aus niederen Beweggründen dermaßen entgleist, dann bekräftigt er seine Urteilsunfähigkeit und sollte (als User von mir aus schreiben, was er will, aber) nicht mehr moderieren.
Mit welcher Berechtigung würde er (der Moderator) in Zukunft wohl Verwarnungen aussprechen oder Ausschlüsse verfügen? Ich jedenfalls wollte mich seinem Urteil nicht mehr unterwerfen!
MfG B.