22-07-2003, 08:18
Shadaik schrieb:Diese Institutionen dürfen künftig Andersgläubigen und Ungläubigen eine Einstellung nicht mehr mit Hinweis auf die Religion verweigern.Soviel ich verstanden habe, ist die ganze Geschichte noch in Planung, kann also noch gekippt oder beliebig verwässert werden.
Ein praktisches Beispiel: Eine Freundin suchte vor ein paar Jahren dringend Arbeit in einer bestimmten Gegend - fand auch was in einem christlich orientierten Altersheim o.ä., mußte dafür aber wieder in die Kirche eintreten... Nach zwei Jahren mußte sie sich mit massivem Mobbing auseinandersetzen, wurde dann unrechtmäßig gekündigt (Feststellung des Arbeitsgerichtes), ließ sich aber auf eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses ein, da sowieso keine Aussicht auf ein gedeihliches Arbeiten mehr vorhanden war...
Warum das Grundgesetz aber für Kirchen gelten soll, für Parteien und Gewerkschaften jedoch nicht, ist mir auch nicht recht einsichtig.
@ Shia: Jedes Gesetz ist eine Form von Zwang...
() qilin