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Sonderrechte für Moslems
#1
Ich bin auf erschreckende Infos gestoßen. Moslems bekommen in westlichen Ländern immer mehr Sonderrechte.
Offenbar ist die "Lust am Einknicken" ungebrochen und offenbar sind sich die Regierenden immer noch nicht klar was Menschenrechte sind und Gleichberechtigung ist.

Zitate:
er hat für die Abgeordneten ein Faltblatt erarbeitet, das den bezeichnenden Titel trägt »Die Anwendung der Scharia in Deutschland«. Dort erfahren wir: »In Deutschland können Vorschriften der Scharia nach dem deutschen Internationalen Privatrecht (IPR) zur Anwendung kommen.« Man geht zunächst einmal von der Gleichwertigkeit aller Rechtsordnungen der Welt aus. Und zur islamischen Vielehe (Polygamie) heißt es dort für die Bundestagsabgeordneten schwarz auf weiß: »Nach der Scharia ist die Mehrehe mit bis zu vier Frauen erlaubt. In Deutschland ist es verboten, eine Mehrehe zu schließen. Im Sozialrecht ist sie insofern anerkannt, als eine im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe Ansprüche mehrerer Ehegatten auf Witwenrente oder Witwerrente nach dem Sozialgesetzbuch begründet.«

Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt grundsätzlich einen Grund für eine fristlose Kündigung dar (BAG, 22.1.1998, 2 ABR 19/97, NZA 1998, 708). Das gilt auch für den Fall, dass man den Urlaub eigenmächtig verlängert. So wurde einer Frau Anfang 2008 fristlos gekündigt, die den ursprünglich für zwei Wochen genehmigten Urlaub in ihrem Heimatland um zwei weitere Wochen überzogen hatte. Ihr Vater habe einen Schlaganfall erlitten und kurze Zeit später sei die Tochter krank und reiseunfähig geworden. Das alles interessierte die Richter nicht – die Kündigung war wirksam.
...
Man kann nämlich einem Muslim nicht fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber sein Einverständnis zu einer Pilgerfahrt nach Mekka verweigert hat. Das Arbeitsgericht Köln teilte am 3. November 2008 mit: »Keine fristlose Kündigung einer bei der Stadt Köln beschäftigten Busbegleiterin, die gläubige und praktizierende Muslima ist, wegen Teilnahme an einer Pilgerreise nach Mekka trotz verweigerter Urlaubserteilung. Obwohl nicht genehmigter und gleichwohl eigenmächtig angetretener Urlaub an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung abzugeben, führte die erforderliche Interessenabwägung hier zur Unwirksamkeit der Kündigung.«

Seit September 2008 etwa müssen muslimische Anwälte in den Niederlanden nicht mehr – wie bislang überall in Europa üblich – aufstehen, wenn Richter in den Gerichtsaal einziehen. Diese Respektsbekundung kann man muslimischen Anwälten nicht länger zumuten, das beleidigt ihren islamischen Glauben.

In Großbritannien müssen Polizisten, die mit Suchhunden etwa in der Wohnung eines Verdächtigen nach Rauschgift fahnden, seit 2008 bei muslimischen Tatverdächtigen besonderen Anweisungen folgen: die Hunde bekommen vor dem Betreten der Wohnung Schuhe angezogen – und die Polizisten müssen ihre Schuhe ausziehen. Das alles dient der Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis. Bei ethnischen Briten müssen die Polizisten natürlich auch weiterhin keine Rücksichten nehmen.

In Großbritannien dürfen sich muslimische Angestellte seit 2008 sogar weigern, Christen eine Bibel zu verkaufen. Christen dürfen sich allerdings nicht weigern, Muslimen den Koran zu verkaufen. Der Grund: die Bibel ist aus islamischer Sicht ein »unreines Buch«

In Australien wird »oben ohne« an Stränden demnächst möglicherweise verboten – den zugewanderten oder urlaubenden Muslimen zuliebe. Die könnten nämlich durch den Anblick weiblicher Brüste erregt oder gar »beleidigt« werden.

Französische Gerichte haben uns 2008 mit einer neuen Erkenntnis bereichert: Wenn Braut kaputt, dann Umtauschrecht. Weil eine muslimische Braut in Lille bei der Eheschließung keine Jungfrau mehr war, annullierte das Gericht die Ehe des muslimischen Paares.

Tor Erling Staff sitzt im norwegischen Verfassungsgerichtshof. Er fordert ganz offiziell die »Ehrenrettung« als Milderungsgrund bei schweren Straftaten ein. Wenn ein Mann seine Frau »nur« ermorde, weil er seine »Ehre« damit retten und Schande von sich nehmen wolle, dann müsse der Täter dafür mindestens zwei Jahre weniger Haft bekommen als ein Mann, der seine Frau nicht aus Gründen der »Ehrenrettung« ermorde.




http://info.kopp-verlag.de/news/jahresru...rente.html
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Sonderrechte für Moslems - von Lhiannon - 02-01-2009, 21:49
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