04-01-2009, 10:25
Eigenartig...,
ein funktionierendes - wie ich finde - gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem, wird hier als "wertend" bezeichnet. Das widerspricht jeglicher humaner Einsicht und festgelegter, garantierter Rechtssicherheit - für jeden Bürger und Bürgerin im Lande.
Justitia, ist und muß sie nicht blind sein? Sie darf nicht auf den Menschen sehen "wer er ist", sondern was er getan hat und warum - unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände.
In dem Rahmen bewegt sich Recht. Recht leitet sich von richtig ab. Dem sich zu nähern (und zu vertrauen), ist Garant für ein Gelingen von Gerechtigkeit. Auch Gerechtigkeit, ein Annähern an Recht und Richtigkeit.
Aber jeder Schritt in diese Richtung (auch hier das Wortelement), ein notwendiger Wegbereiter und unabdingbar.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Und, wir haben die verbriefte, rechtsverbindliche Religionsfreiheit. Keiner darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden.
Diese Sicherheit und Garantie, die gilt es zu bewahren, damit eben diese Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen möglich bleibt.
Presbyter, :)
mein Leuchtturm (Perspektive) war ein ganz anderer - siehe oben Beitrag.
Weder Geschlecht, Alter, Herkunft ect., darf hier massgeblich für die Urteilsfindung sein. Das war es, von dem ich sprach. Dass die Lebensumstände mit in den Kontext und Urteilsfindung genommen werden, gehört selbstverständlich dazu. Das Fundament der "Blindheit" (Voreingenommenheit) ist und bleibt Garant.
Und hier sage ich, das sichert das Zusammenleben-und Halt, die Transparenz, die Verlässlichkeit und Orientierung in einem Staat und befördert die Egalität, die es braucht. Horizonte geben Perspektive(n) und Orientierung für alle Bürger - schliesslich auch Identität.
Stabilität, jedweder Sonderrechte, schafft Vertrauen. Ich denke, wir können auf unsere Gesetze vertrauen und auch bestehen.
ein funktionierendes - wie ich finde - gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem, wird hier als "wertend" bezeichnet. Das widerspricht jeglicher humaner Einsicht und festgelegter, garantierter Rechtssicherheit - für jeden Bürger und Bürgerin im Lande.
Justitia, ist und muß sie nicht blind sein? Sie darf nicht auf den Menschen sehen "wer er ist", sondern was er getan hat und warum - unter Berücksichtigung seiner Lebensumstände.
In dem Rahmen bewegt sich Recht. Recht leitet sich von richtig ab. Dem sich zu nähern (und zu vertrauen), ist Garant für ein Gelingen von Gerechtigkeit. Auch Gerechtigkeit, ein Annähern an Recht und Richtigkeit.
Aber jeder Schritt in diese Richtung (auch hier das Wortelement), ein notwendiger Wegbereiter und unabdingbar.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Und, wir haben die verbriefte, rechtsverbindliche Religionsfreiheit. Keiner darf an der Ausübung seiner Religion gehindert werden.
Diese Sicherheit und Garantie, die gilt es zu bewahren, damit eben diese Entfaltungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen möglich bleibt.
Presbyter, :)
mein Leuchtturm (Perspektive) war ein ganz anderer - siehe oben Beitrag.
Weder Geschlecht, Alter, Herkunft ect., darf hier massgeblich für die Urteilsfindung sein. Das war es, von dem ich sprach. Dass die Lebensumstände mit in den Kontext und Urteilsfindung genommen werden, gehört selbstverständlich dazu. Das Fundament der "Blindheit" (Voreingenommenheit) ist und bleibt Garant.
Und hier sage ich, das sichert das Zusammenleben-und Halt, die Transparenz, die Verlässlichkeit und Orientierung in einem Staat und befördert die Egalität, die es braucht. Horizonte geben Perspektive(n) und Orientierung für alle Bürger - schliesslich auch Identität.
Stabilität, jedweder Sonderrechte, schafft Vertrauen. Ich denke, wir können auf unsere Gesetze vertrauen und auch bestehen.