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Sonderrechte für Moslems
#28
Marlene schrieb:Eigenartig...,

ein funktionierendes - wie ich finde - gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem, wird hier als "wertend" bezeichnet.

Eigenartig...,

finde ich dies ganz und gar nicht. Ich halte unser funktionierendes, gut durchdachtes, egalitäres Rechtssystem durchaus für einen hohen Wert! Es proklamiert und verteidigt und schützt, ideeler Weise, die Werte unserer Demokratie und Gesellschaft. Insofern ist es nicht neutral, sondern an die Werte auf die es gegründet ist, rückgebunden - nicht beliebig, sondern nach den Regeln unserer Rechtsordnung.

Marlene schrieb:Das widerspricht jeglicher humaner Einsicht und festgelegter, garantierter Rechtssicherheit - für jeden Bürger und Bürgerin im Lande.

Im Gegenteil, dass unser Rechtssystem derart wertet, ist die Garantie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Übrigen hab ich nicht den Grundsatz der Gleichbehandlung (Egalität) kritisiert, diesen führte ich sogar als Wert an, sondern eine merkwürdige, undefinierte Neutralität, die es meiner Ansicht nach nicht gibt.


Marlene schrieb:Presbyter, :)
mein Leuchtturm (Perspektive) war ein ganz anderer - siehe oben Beitrag.
Weder Geschlecht, Alter, Herkunft ect., darf hier massgeblich für die Urteilsfindung sein. Das war es, von dem ich sprach. Dass die Lebensumstände mit in den Kontext und Urteilsfindung genommen werden, gehört selbstverständlich dazu. Das Fundament der "Blindheit" (Voreingenommenheit) ist und bleibt Garant.
Und hier sage ich, das sichert das Zusammenleben-und Halt, die Transparenz, die Verlässlichkeit und Orientierung in einem Staat und befördert die Egalität, die es braucht. Horizonte geben Perspektive(n) und Orientierung für alle Bürger - schliesslich auch Identität.
Stabilität, jedweder Sonderrechte, schafft Vertrauen. Ich denke, wir können auf unsere Gesetze vertrauen und auch bestehen.

Mehr als auf unsere Gesetze, vertraue ich auf die Werte unserer Gesellschaft. Denn Werte formen und schaffen die Menschen unseres Staates, die die Gesetze unseres Staates definieren. Im übrigen ist die Blindheit Justitias auch ihre größte Schwäche, insofern sie nur das Recht kennt und die Härte und Unbarmherzigkeit des Gesetzes nicht sieht (man beachte den Unterschied von Recht und Gesetz). Soweit gebe ich durchaus recht, dass die Einzelumstände wichtig sind für die Rechtsfindung, nicht aber in der Form einer faktischen Sondernbehandlung, die nicht durch das Gesetz gedeckt ist.

Dies war der Ausgangsdisput dieses Threads, dass es angbelich eine faktische Sonderbehandlung (ohne gesetzliche Grundlage) von Muslimen in den westlichen Gesellschaften gäbe, sowohl durch Institutionen des Staates, als auch im Rechtswesen.
Im übrigen habe ich zwar einerseits daraufhin gewiesen, dass es diese Problematik gibt, indem sich parallel, nicht zu vereinbarende Rechtbegriffe bilden, andererseit habe ich auf die Unabdingbarkeit unserer Rechtsstaatlichkeit hingewiesen. Dies ist die Herausforderung die sich unserem Rechtssystem stellt und zwar auf der Grundlage unserer Werteordnung, die letztlich den Gehalt eines jeden Gesetzes vorausgeht. Ohne die Anerkennung der Würde des Menschen in einer Gesellschaft nützt selbst Artikel 1 GG herzlich wenig.

Desweiteren würde ich auch bezüglich der Aufklärung etwas mehr Demut und bzgl. der kirchlichen Rechtssprechung etwas mehr Genauigkeit walten lassen (lieber Fritz). Wir wollen nicht vergessen, dass die Französische Revolution zwar die allgemeinen Menschenrechte proklamierte, sie aber sofort mit Füßen trat sowohl in Praxis, als auch ideeler Umsetzung. Ebenso sollten wir in Erinnerung rufen, dass der moderne Indizienprozess geistige Errungenschaft einer kirchlichen Rechtsinstitution ist, der Inquisition.
Im übrigen bin ich der letzte, der die Errungenschaften der Aufklärung missen will und sie verurteilt. Ich aber sehe die Kontinuität der gewachsenen Rechtsauffassung des Abendlandes vom römischen Recht (Corpus Iuris Civilis) über das Kirchenrecht (Corpus Iuris Canonici) zum allgemeinen Recht (code civil).

Soweit Presbyter
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
-
Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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