07-01-2009, 21:09
(07-01-2009, 20:40)Lhiannon schrieb:(07-01-2009, 11:59)wojciech schrieb: Es gibt da einen kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen "Ehe" und "Ehe vollzogen".
Ganz ehrlich,
wozu wird im Koran eine Wartezeit besprochen, in welcher sich eine Schwangerschaft erweisen soll, wenn man davon ausgeht, dass die Ehe nicht vollzogen wurde, also kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat?
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Lhiannon
Wieso meinst du , daß sich in dieser Wartezeit eine Schwangerschaft erweisen soll ?
Es geht doch um die Scheidungsfrist und darum , daß eine Frau nicht von heut auf morgen rausgeschmissen werden soll .
Man soll ihr 3 Monate Frist geben , sich eine neue Bleibe zu suchen , bzw. bei Schwangeren bis zur Geburt des Kindes .

