29-01-2009, 23:25
Wer in Deutschland Kanzler werden will, muss von der Mehrheit des Bundestages dazu gewählt werden, siehe http://www.wahlrecht.de/lexikon/bundeskanzlerwahl.html . Also müssen die Parteien diesen zuvor als Kandidaten aufstellen. Wenn ein muslimischer Kanditat aufgestellt und gewählt würde, müsste er nach unserer Verfassung auch ernannt werden. So einfach ist das. Der Staat ist zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet.
Wir, das Volk, können höchstens eine Partei, die einen Muslim als Kanzlerkandidaten "handelt", abwatschen (nicht wählen). Ich glaube aber, es würde keine wesentliche Rolle spielen; es sei denn dieser Kandidat (meistens eine Führungsfigur innerhalb einer im Bundestag vertretenen Partei) reitet auf der Scharia und verkündet den Gottesstaat - bleibt also alles andere als "weltanschaulich neutral"!
Wir, das Volk, können höchstens eine Partei, die einen Muslim als Kanzlerkandidaten "handelt", abwatschen (nicht wählen). Ich glaube aber, es würde keine wesentliche Rolle spielen; es sei denn dieser Kandidat (meistens eine Führungsfigur innerhalb einer im Bundestag vertretenen Partei) reitet auf der Scharia und verkündet den Gottesstaat - bleibt also alles andere als "weltanschaulich neutral"!
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

