17-03-2009, 16:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2009, 19:24 von Alanus ab Insulis.)
(17-03-2009, 14:54)Sonne schrieb: @Presbyter
Du solltest Säkularisation von Säkularisierung nochmal unterscheiden. Ersteres ist nämlich die Verstaatlichung kirchlichen Eigentums.
Dies habe ich getan, wobei diese begriffliche Unterscheidung eine ist, die es nur in der deutschen Sprache gibt. Im Französischem, dem Ursprungsland dieses Geschehens heißt beides einfach nur la sécularisation und auch im Italienischen la secolarizzazione. Folglich muss man sich fragenlassen ob diese beiden Entwicklungen wirklich zu trennen sind oder ob sie nicht entwicklungsgeschichtlich zusammenhängen. Dieser Überzeugung bin ich.
(17-03-2009, 14:54)Sonne schrieb: Wenn ich mich als Staat dafür entscheide, meine christlichen Wurzeln zu akzeptieren und darauf aufzubauen (christl. Feiertage z. B.), dann bietet das meines Erachtens nacht das Sprungbrett zur Benachteiligung von Minoritäten.
Und wie sieht es mit dem demokratischen Prinzip aus. Wenn eine Mehrheit sich für etwas entscheidet, dann wird eine Minorität auch benachteiligt, auch dann wenn sie vlt. sogar das bessere Prinzip hat. Demokratische Entscheidungen sind nur auf Grund ihres plebiszitären oder parlamentarischen Charakters noch lange nicht gerecht.
Das Argument einer benachteiligten Minderheit ist ein Totschlagargument gegen alles.
Man muss also fragen ob mit der bestätigten Tradition (hier die christlich-abendländische Kultur) oder mit einer getroffenen Entscheidung (z.B. ein parlamentarischer Beschluss) eine legitime Entscheidung getroffen ist, die von Vorteil für das ganze Gemeinwesen ist und keinen diskriminierenden Charakter hat.
So haben übrigens Muslime in Östereich demletzt verlauten lassen, sie würden lieber in einem Staat leben, der seine christliche Herkunft achtet, als einem der einen laizistischen Modell folge und somit seine kulturelle Herkunft verleugne. Offensichtlich scheint die Solidarität und Akzeptanz religiöser Traditionen größer zu sein, als es aus der Sicht einiger Laizisten aussieht.
(17-03-2009, 14:54)Sonne schrieb: Ich akzeptiere deine Wahl, jedoch kann auch ein überzeugter Christ für Säkularisierung oder Pluralität sein. Das Bekenntnis zur christlichen Religion bedeutet nicht, dass man eine Vorherrschaft seiner Religion auch befürworten muss.
Es geht nicht um religöse Vorherrschaft der christlichen Kirchen, sondern um das allgemeine Bekenntnis zur christlich-abendländischen Kultur, die ja nicht nur kirchlich geprägt ist. Ein Blick auf die Katholische Kirche zeigt zum Beispiel, dass es in ihr selbst das Prinzip der Pluralität gibt (man beachte nur die vielen verschiedenen Orden und Rituskirchen). Insofern steht einem Europa das seine christlichen Wurzeln betont eine legitime Pluralität nicht im Wege. Problematisch wird aber eine pluralistische Gleichmacherei, die weder die unterschiedlichen kulturellen
Bedingungen noch deren Herkunft in den verschiedenen Religionsgemeinschaften anerkennt. Bestes Beispiel, wenn Bürger plötzlich gegen die Ausrufung des Muezzin protestieren! In einem arabischen Land gehört sowas zur kulturellen Tradition und hat daher seine volle Berechtigung, in Deutschland aber nicht. Diesen unterschiedlich, geschichtlich gewachsenen sozialen Rahmenbedingunen muss der Staat Achtung verschaffen. Wenn er sie einebnet, dann muss er auch die Konsequenzen und die politischen, sowie religiösen Spannungen in Kauf nehmen.
(17-03-2009, 14:54)Sonne schrieb: Zu den Konkordatslehrstühlen möchte ich auch noch sagen, dass das auch in München an der LMU noch so ist! Und ich persönlich finde es einen Skandal, dass Theologen (!) über die Besetzung von Lehrstühlen der Philosophie und Soziologie (!) tragend mitentscheiden!
Zu allererst einmal entscheiden nicht Theologen über die Besetzung von fachfremden Konkordatslehrstühlen, sondern der Berufungsausschuss der Fakultät. Diese stellt eine Auswahl aus Bewerbern zusammen und beruft davon einen auf den Lehrstuhl. Dieses Berufungsverfahren ist genauso frei wie jedes andere an den Universitäten. Dieser Kandidat wird bei einem Konkordatslehrstuhl dem Diözesanbischof vorgelegt. Dieser ist nach dem Konkordat dazu berechtigt "Erinnerung" zu erheben, d.h. vom Bischof wird ein nihil obstat, d.h. kein Widerspruch gegen die Ernennung vorausgesetzt. Es geht hier also nicht um die Berufung von Professoren, dies leistet die Berufungskommission, sondern um die Bestätigung auf den Lehrstuhl. Erst kürzlich wurde dieses Prinzip von einem Verwaltungsgericht in Ansbach bestätigt (hier).
Ein anderes ist es ob man die Notwendigkeit solcher Konkordatslehrstühle als gegeben ansieht. Die verschiedenen Bundesländer, die mit den Kirchen die Konkordate beschlossen haben, sind offensichtlich der Meinung, dass es der kulturellen Vielfalt und dem Leben der Gesellschaft förderlich ist, wenn derartige Institutionen bestehen. Für mich sind derartige Konkordatslehrstühle keine Notwendigkeit, obwohl sie für viele theologische Studienfächer einen direkten Bezug haben. Dies ist aber Aufgabe der Landesparlamente bzw. der Landesregierung, die die Verantwortung für die Bildungspolitik haben. Ochlokratie ist in solchen fällen meist unangebracht.
Soweit Presbyter
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)