(23-03-2009, 15:40)Presbyter schrieb:(23-03-2009, 15:16)petronius schrieb: übrigens genießen die christlichen religionsgemeinschaften ebenfalls sonderrechte in d, z.b. im arbeitsrecht. wer in einem tendenzbetrieb arbeitet (also z.b. in einem kirchlichen kindergarten), muß es sich gefallen lassen, daß ihm der arbeitgeber sein privatleben vorschreibt
Ebenso für die Gewerkschaften, Parteien und die Presse. Das Prinzip des Tendenzbetriebes ist ein öffentliches Allgemeingut und nicht ein Privileg der christlichen oder sonstiger Religionsgemeinschaften.
In diesem Sinne gilt: lex specialis derogat legi generali - Das besondere Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze.
Quod erat demonstrandum - was zu zeigen war.
Moin,
welche Einschränkung im Privatleben haben denn Gewerkschaftsangestellte?
(Zwangs-)Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist schon ein bisschen anders als Scheidungsverbot, etc., oder nicht?
Übrigens sind Deine Lateinkenntnisse ja ganz nett (was willst Du damit eigentlich bezwecken?). Allerdings bricht gelegentlich ein spezielles Gesetz dann nicht das allgemeine, wenn es den Kern zuwiderläuft. Im konkreten Fall war das meines Wissens dort der Fall, wo sogar die Reinigungskräfte der entsprechenden Kirche angehören sollten.
Wir haben ja sehr allgemeine Regeln, deren Kern immer erhalten werden muss. Diese nennen wir Grundgesetz.
so, das darfst Du jetzt auch gern lateinisch übersetzen.

Tschüss
Jörg
PS: Ich habe auch das Latinum, aber ich hab alles mit Anstand vergessen. :shifty: