23-03-2009, 16:57
(23-03-2009, 15:40)Presbyter schrieb:(23-03-2009, 15:16)petronius schrieb: übrigens genießen die christlichen religionsgemeinschaften ebenfalls sonderrechte in d, z.b. im arbeitsrecht. wer in einem tendenzbetrieb arbeitet (also z.b. in einem kirchlichen kindergarten), muß es sich gefallen lassen, daß ihm der arbeitgeber sein privatleben vorschreibt
Ebenso für die Gewerkschaften, Parteien und die Presse. Das Prinzip des Tendenzbetriebes ist ein öffentliches Allgemeingut und nicht ein Privileg der christlichen oder sonstiger Religionsgemeinschaften
richtig. das machts aber nicht besser
(23-03-2009, 15:40)Presbyter schrieb: In diesem Sinne gilt: lex specialis derogat legi generali - Das besondere Gesetz verdrängt die allgemeinen Gesetze.
auch muslime können latein. und so einfach ist es ja auch nicht - z.b. müssen alle "speziellen gesetze" dem "allgemeinen" grundgesetz genügen
(23-03-2009, 15:40)Presbyter schrieb: Quod erat demonstrandum - was zu zeigen war
was meinst du bewiesen zu haben?
daß vor deutschem recht eben nicht alle gleich sind?
das ist so. und man sollte es nicht anhand an den haaren herbeigezogener beispiele ausgerechnet den muslimen ankreiden und gleichzeitig dem eigenen klientel freudig zugestehen