30-03-2009, 08:24
(30-03-2009, 01:12)Speedy1144 schrieb: Nehmen wir mal eine Zeitschiene zur Hilfe: Hier betrachten wir nur das Schicksal von A! (Drehbuchsache)
Sachverhalt 1: A will B umbringen. A lauert auf B auf. B kommt um 19:15 Uhr am Tatort vorbei. Es ist 19:00 Uhr. A ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Mörder, da B noch nicht da ist. Zu diesem Zeitpunkt weiß keine Menschenseele, wie diese Geschichte enden wird. Nur Allah kennt das Ende, dass bedeutet aber nicht, dass Allah das Szenario für A vorbestimmt hat und ein Drehbuch verfasst hat. A hat sich das Szenario selbst auferlegt, nämlich den Vorsatz gefasst hat,B zu töten
wann hat er das getan?
vielleicht erst gestern. heißt das dann also, bis gestern war es keineswegs bestimmt, daß b durch a sterben würde?
und hat allah denn nicht bestimmt, daß a den vorsatz fassen wird, a zu töten?
entweder der mord ist das ergebnis der entscheidung aus aus freiem willen heraus, oder allah hat es bestimmt. beides zugleich geht nicht
(30-03-2009, 01:12)Speedy1144 schrieb: Wie die Geschichte enden wird, wüßte Allah schon. 19:01 Uhr, A wird auch nicht von Allah beeinflußt, weil dieser noch frei entscheiden kann, sich zu der Tat hinreissen zu lassen. Läßt A von seinem Plan ab und tötet B nicht, ist er kein Mörder
dann geschieht aber auch nicht, was allah bestimmt hat - nämlich daß a den b umbringt
oder hat allah jetzt am ende gar nichts bestimmt? sind zeitpunkt und umstand des tods von b doch nur ergebnis von zufällen und des mörders freier entscheidung, aber eben nicht durch allah bestimmt?
(30-03-2009, 01:12)Speedy1144 schrieb: Sachverhalt 2: Hier betrachten wir das Schicksal von B (Todeszeitpunkt)
A will B umbringen. A lauert auf B auf. B kommt um 19:15 Uhr am Tatort vorbei. Es ist 19:00 Uhr.
A ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Mörder, da B noch nicht da ist. Nehmen wir an, Allah hat den Todeszeitpunkt für B für 19:15 Uhr festgelegt.
Da Allah den Todeszeitpunkt für B festgelegt hat, kann kommen was will, B wird um 19:15 Uhr sterben. 19:14 Uhr, ob nun der Todesgrund für B die Mordhandlung des A sein wird, oder ein Unglücksfall (Autounfall) ihn ereilt, oder Herzversagen die Ursache sein wird, wären nebensächlich für B
du widersprichst dir. weiter oben hast du explizit gesagt, daß sowohl zeitpunkt als auch umstand des todes eines jeden menschen von allah bestimmt sind. entscheide dich - beides zugleich geht nicht
läuft das ganze also daraus hinaus, daß du deinen satz
Der Todeszeitpunkt und -umstand ist Allah bekannt
wieder zurücknehmen willst? damit der mörder als Mittel/Grund für den Tod (dessen umstände ja allah bestimmt hat, wie du sagtest) doch wieder allein verantwortlich ist für seine tat?
was genau bestimmt also allah - und wann?
mir fehlt da eine konsistente theorie
