15-05-2009, 15:44
@Schmettermotte
Was die Verhängung von Bussgeldern anbelangt (Tagessätze), so sollte, laut Gesetz, bei der Höhe der Festsetzung, das Einkommen berücksichtigt werden. (Soziale Härte)
Erwerbslose ohne Einkommen werden in aller Regel mit 5 bis 10 Euro pro Tagessatz konfrontiert.
Darüber hinaus gibt es allgemein verbindliche Bussgeldkataloge, wie z.B. bei Bemantenbeleidigung oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht - wo das Einkommen keinerlei Berücksichtigung findet.
Ich habe als Erwerbsloser 250 Flugblätter verteilt, Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, gegen einen skrupellosen Immobilienhai gerichtet, der Sozialwohnungen billig erworben hatte, und dann zu verachtenden Mitteln griff, um Mieter los werden zu können.
Ein SPD-Anwalt hat mich dann übelst schriftlich beschimpft, ging dabei straffrei aus, während ich (zur Abschreckung) zu insgesamt 25 Tagessätze verdonnert wurde, a 200 Euro.
Sowohl ein Verteidiger, wie auch die Einlegung von Rechtsmitteln, wurde mir willkürlich verwehrt.
Ein Beschluss, so das LG-Giessen, sei unanfechtbar.
Die Beweise findet ihr hier:
http://kunterbunt.kohop.de/seite16.html
Wie ihr daraus ersehen könnt, habe ich keinerlei Probleme damit mich erkennen zu geben, warum auch?
Ach ja, verdonnert wurde ich zum einen dafür, das ich ein Flugblatt verteilt habe - zum anderen hat es aber kein Unterlassungsbeschluss gegeben.
Der Immobilienunternehmer fühle sich beleidigt, so seinerzeit die Argumentation der Giessener Justiz. Er fühle sich beleidigt, und nicht er wäre eindeutig beleidigt worden.
Was die Verhängung von Bussgeldern anbelangt (Tagessätze), so sollte, laut Gesetz, bei der Höhe der Festsetzung, das Einkommen berücksichtigt werden. (Soziale Härte)
Erwerbslose ohne Einkommen werden in aller Regel mit 5 bis 10 Euro pro Tagessatz konfrontiert.
Darüber hinaus gibt es allgemein verbindliche Bussgeldkataloge, wie z.B. bei Bemantenbeleidigung oder Verstösse gegen das Strassenverkehrsrecht - wo das Einkommen keinerlei Berücksichtigung findet.
Ich habe als Erwerbsloser 250 Flugblätter verteilt, Enthüllungs- und Aufklärungsjournalismus, gegen einen skrupellosen Immobilienhai gerichtet, der Sozialwohnungen billig erworben hatte, und dann zu verachtenden Mitteln griff, um Mieter los werden zu können.
Ein SPD-Anwalt hat mich dann übelst schriftlich beschimpft, ging dabei straffrei aus, während ich (zur Abschreckung) zu insgesamt 25 Tagessätze verdonnert wurde, a 200 Euro.
Sowohl ein Verteidiger, wie auch die Einlegung von Rechtsmitteln, wurde mir willkürlich verwehrt.
Ein Beschluss, so das LG-Giessen, sei unanfechtbar.
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Ach ja, verdonnert wurde ich zum einen dafür, das ich ein Flugblatt verteilt habe - zum anderen hat es aber kein Unterlassungsbeschluss gegeben.
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Wer zu begangenem Unrecht schweigt, der fügt ein weiteres Unrecht hinzu!
Freiheit ist die Meinung des Andersdenkenden!
http://glaubensportal.npage.de/
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