29-09-2003, 08:39
Zwischen einem Kreuz an der Wand (die Wand gehört zum Schulkgebäude und somit dem Staat) und einem Kreuz am Lehrerhals besteht für mich ein gewaltiger Unterschied.
Die Wand gehört wie gesagt dem Staat. Eine Anbringung eines Kreuzes dort widerspricht dem Neutralitätsgebot des Staates ("negative Religionsfreiheit").
Der Hals oder Kopf des Lehrers gehört der Lehrperson. Ein Verbot dieses Accesoires widerspräche dem Diskriminierungsverbot und dem Neutralitätsgebot des Staates, da ein Eingriff in das Privatleben in religiösen Dingen nicht erlaubt ist ("positive Religionsfreiheit").
Die Wand gehört wie gesagt dem Staat. Eine Anbringung eines Kreuzes dort widerspricht dem Neutralitätsgebot des Staates ("negative Religionsfreiheit").
Der Hals oder Kopf des Lehrers gehört der Lehrperson. Ein Verbot dieses Accesoires widerspräche dem Diskriminierungsverbot und dem Neutralitätsgebot des Staates, da ein Eingriff in das Privatleben in religiösen Dingen nicht erlaubt ist ("positive Religionsfreiheit").
