31-10-2003, 07:47
Guten Morgen!
Stellt sich dann nur die Frage, wenn denn dieses Gesetz erst Gültigkeit erlangt haben sollte, und das dauert noch eine ganz Zeit, Parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren, dann nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt und deswegen möglicherweise wieder aufgehoben wird.
LG Gerhard
Stellt sich dann nur die Frage, wenn denn dieses Gesetz erst Gültigkeit erlangt haben sollte, und das dauert noch eine ganz Zeit, Parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren, dann nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt und deswegen möglicherweise wieder aufgehoben wird.
LG Gerhard