21-08-2009, 10:15
(20-08-2009, 22:38)jam schrieb:Zitat:Die Annahme, dass das jüdische Recht zwar Tatbestände kennt, die die Todesstrafe einfordern, eine solche aber (bei erfülltem Tatbestand) im Frühjudentum nicht oder nur selten vollzogen worden wäre, ist durch nichts begründet.
Insgesamt kann man sagen ,ging es im Judentum nie darum Hinzurichten.
Das Leben selber spielte eine Rolle.
Das NT spricht von zwei Steinigungen. Die der Ehebrecherin und die des Stephanus.
Mag sein, dass zumindest die Steinigung des Stephanus eine spontane Tat war und keine Hinrichtung nach ergangenem Urteil. Das ergibt sich aus den Umständen.
Dann aber kann man nicht behaupten, dass antike Juden eine extreme Abneigung gegen die Steinigung hatten und diese höchstens nach genauer juristischer Betrachtung vor einem Gericht beschlossen werden konnte.
Hier schritt ein beleidigter Mob zur Tat und tötete einen Menschen.
Sowas passierte nun mal in alten patriarchalischen Gesellschaften. Und zwar nicht nur in Israel, sondern in der ganzen antiken Welt.
Noch heute ist Lynchjustiz in patriarchalischen Gesellschaften üblich. Z.B. Pakistan, Afghanistan, aber auch Indien.
Lhiannon