22-08-2009, 17:38
(17-07-2009, 17:46)123456789 schrieb: Prügel- und Vergewaltigungsrecht sowas gibt es gar nicht sowas darf man nicht im moslimischen glauben
Sure 4, Vers 34 des Korans lautet: „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie ausgezeichnet hat (…) und wenn ihr fürchtet, dass sie widerspenstig sind, dann ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“
Wer will kann es in verschiedenen Übersetzungen nachlesen. Das entscheidende Wort heißt واضربوهن wa-'dribu-hunna, das heißt "und schlagt sie". Die Wurzel d-r-b ist das ganz normale arabische Wort für schlagen.
Für den orthodoxen Scharia-Islam ist dieser Vers die Ermächtigung für den Ehemann seine Frau zu schlagen.
Sure 2, Vers 223 des Korans lautet: "Eure Frauen sind für euch ein Saatfeld. Geht zu eurem Saatfeld, wo immer ihr wollt."
Diese Koranstelle wird vom orthodoxen Scharia-Islam so interpretiert, dass der Mann das recht hat, jederzeit Geschlechtsverkehr mit seiner Frau zu haben, ob sie will oder nicht.
Er kann sie also so lange prügeln, siehe oben, bis sie den Geschlechtsverkehr zulässt.
Sollte sie weiter widerspenstig sein, kann er sich auch jederzeit ohne Angabe von Gründen, durch die dreimalige Aussprechung des Wortes "talaq" (Verstoßung) rechtsgültig scheiden lassen.