25-08-2009, 21:43
Ja Crystal , Selbstmord wird als verpönt betrachtet
einmal wegen Gen.9,5
für euer eigenes Blut werde ich Rechenschaft fordern
deut 4,15 bewahret bald sehr euer Leben
wer sich selbst tötet hat kein Anteil an der zukünftigen Welt (ARN Kap.36P.A. 4,22)
Ezechiel ermahnt Kapitel 18,22 Gott will nicht den tod des Sünders
Rab Chananja b,Ter. sollen seine Schüler zugerufen haben als er sterben sollte,er möge den Mund öffnen das die Flammen eher eindringen
darauf erwiderte er Soll lieber der der die Seele hineingetan hat,sie holen,niemand tue sich selber ein Leid an ((b.A.S. 18a)
Ansonsten ist Selbstmord nur wenn Vorsatz ist lada at ,es darf nichts von Aussen dazu kommen und es muß de rfreie Wille erkennbar sein,wenn das nicht de rFall ist wird von Geisteskrankheit ausgeganen
Wenn dann Zurechnungsfähigkeit und Freiwilligkeit sicher sind ,soll nicht rituell -religiös beerdigt werden jedoch sollen die Angehöreigen eachtet werdne und nicht verletzt werden ihre Gefühle usw.
und in der Mischna ist noch festgelegt wenn jemand den Menschen Angestiftet hat so ist der Anstifter Täter es kann kein Ersatz geben also Stellvertete des Täters
(BK92,a)
jam
einmal wegen Gen.9,5
für euer eigenes Blut werde ich Rechenschaft fordern
deut 4,15 bewahret bald sehr euer Leben
wer sich selbst tötet hat kein Anteil an der zukünftigen Welt (ARN Kap.36P.A. 4,22)
Ezechiel ermahnt Kapitel 18,22 Gott will nicht den tod des Sünders
Rab Chananja b,Ter. sollen seine Schüler zugerufen haben als er sterben sollte,er möge den Mund öffnen das die Flammen eher eindringen
darauf erwiderte er Soll lieber der der die Seele hineingetan hat,sie holen,niemand tue sich selber ein Leid an ((b.A.S. 18a)
Ansonsten ist Selbstmord nur wenn Vorsatz ist lada at ,es darf nichts von Aussen dazu kommen und es muß de rfreie Wille erkennbar sein,wenn das nicht de rFall ist wird von Geisteskrankheit ausgeganen
Wenn dann Zurechnungsfähigkeit und Freiwilligkeit sicher sind ,soll nicht rituell -religiös beerdigt werden jedoch sollen die Angehöreigen eachtet werdne und nicht verletzt werden ihre Gefühle usw.
und in der Mischna ist noch festgelegt wenn jemand den Menschen Angestiftet hat so ist der Anstifter Täter es kann kein Ersatz geben also Stellvertete des Täters
(BK92,a)
jam