01-09-2009, 08:37
(18-08-2009, 17:42)Ekkard schrieb: Wir sehen bereits die sprachliche Schwierigkeit, zu unterscheiden zwischen Wechselwirkungen zwischen Dingen (zu denen wir ja auch gehören) und menschlichen Beziehungen der nicht direkten (physikalischen) Art
ich habe keine sprachliche schwierigkeit damit, physikalische wechselwirkungen von menschlichen bzw. sozialen beziehungen zu unterscheiden
was ist dein problem dabei?
Zitat:Dabei ist eine Rechtfertigung nur dann erforderlich, wenn das Verständigungsmittel auf ignoranten Zwang hinaus läuft
ist der "ignorante zwang" gegenüber computernutzern, sich dem ascii-code zu unterwerfen, nun gerechtfertigt oder nicht?
Zitat:Der Gezwungene muss die Möglichkeit und das Recht haben, sich verständlich machen zu können
das hat er in bestimmten situationen eben nur, wenn er sich dem "zwang" zu einem gemeinsam genutzten und verstandenen code unterwirft
Zitat:Und schon steigen wir in das Reich der Sekundärbeziehungen (hier Welt des Rechts) ein!
keineswegs. erst mal handelt es sich um einen rein sachlichen "zwang". kein richter zwingt mich, beim bäcker deutsch zu sprechen. die schlichte tatsache, daß der bäcker kein urdu versteht, "zwingt" mich, mit ihm deutsch zu sprechen