01-09-2009, 18:42
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb:(01-09-2009, 16:44)petronius schrieb: kein maßgeblicher islamischer würdenträger erklärt afaik den angriffskrieg gegen nichtmuslime zur "kollektiven religiösen Pflicht"
nenne mir also einen, oder gib zu, daß das deine privatinterpretation ist
Klar tun sie das nicht, in einer Welt, in der Angriffskriege von der UNO geächtet sind, sie sind ja nicht blöde.
Aber die ganz große Masse der islamischer Gelehrten hält weiter an den Prinzipien der klassischen Scharia fest
jetzt mal butter bei die fische:
willst du weiter deine behauptung aufrecht halten, die "klassische Scharia" schreibe den angriffskrieg auf nichtmuslime vor?
dann beißt sich das mit deinem zugeständnis, daß natürlich kein maßgeblicher islamischer würdenträger den angriffskrieg gegen nichtmuslime zur "kollektiven religiösen Pflicht" erklärt
nur mal so nebenbei erklärst du also alle muslime zu vorsätzlichen lügnern, wenn sie nicht deinem vorurteil vom angriffskrieger entsprechen...
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Wer sich ein bisschen damit beschäftigt, kommt bald zu den entsprechenden Stellen
dann nenne sie doch einfach!
sei dir aber dann bitte auch sicher, daß deine übersetzung/interpretation auch die unter muslimen allgemein anerkannte und gebräuchliche ist
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Genau das ist auch das Problem mit der modernen Verfügbarkeit orthodox-islamischen Wissens
ich glaube eher, du hast ein propblem damit, daß auch im islam nicht alles so ausgelegt wird, wie es deinem feindbild entspricht
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: So ist es beispielswesie gar keine Frage, das nach der klassischen Scharia Apostaten getötet werden müssen
ach ja?
sagt wer?
und nochmal: was soll die "klassischen Scharia" überhaupt sein?
wer soll die festgelegt haben, und wo?
meinst du im ernst, da gäbe es irgendwo ein altes gesetzbuch mit wörtlich zu verstehenden paragraphen, auf dessen einband steht "klassische scharia"?
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: In Deutschland darf man sowas natürlich nicht laut sagen, das wäre eine Aufforderung zu einer Straftat
auch andere fälschlicherweise des aufrufs zu einer straftat zu bezichtigen, ist ein straftatbestand
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Was irgendwelche staatlichen Muftis von den Gnaden korrupter Regime in der islamischen Welt sagen, interessiert keinen mehr
aber was du meinst, als "klassische scharia" definieren zu müssen, das soll interessieren?
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Man liest zunehmend selbst die authoritativen Schriften, geht nach Saudi-Arabien oder nach Pakistan, wo die entspechenden Dinge an den entsprechen Insituten noch offen gesagt werden und gibt es dann weiter
wer ist "man"?
und woher willst du das wissen?
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Was oft als "Terrorismus" wahr genommen wird, ist nicht anderes als genau diese Angriffskriege nach allen Regeln der Scharia, etwa mit zuvor der Aufforderung sich zu ergeben oder zu Islam übertreten als klassische Vorbedingung zum Angriffskrieg. Werden diese Angebote ausgeschlagen, kann angegriffen werden
das ist doch der blanke unsinn. als ginge terroranschlägen die aufforderung voraus, zum islam überzutreten...
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb:(01-09-2009, 16:44)petronius schrieb: machst du jetzt ein neues faß auf, weil dir selbst klar geworden ist, daß deine auslassungen in beitrag 5 nicht haltbar sind?
islamisches eherecht ist hier nicht das thema
Genau das ist das Thema!
nein. lies doch einfach im eingangsbeitrag nach - es geht um terrordrohungen, nicht um zwangsehen. es geht im weiteren darum, daß du in offenbar hetzerischer absicht eine religiöse pflicht für muslime konstruierst, nichtmuslime zu töten
(01-09-2009, 18:13)Arandir schrieb: Und mit dem Multikulturalismus, so nach dem Motto: "ist ja alles gleichwertig", offnet man dem Eindringen klassisch-islamischer Normen in Europa Tür und Tor. Die Errichtung von offiziellen Scharia-Gerichten beispielsweise (schon etwa 80 in Großbritannien), deren Urteile staatlich anerkannt werden, ist eine ganz üble Entwicklung.
ich fürchte, da bringst du wieder mal ganz fürchterlich was durcheinander. was sollen das für scharia-gerichte in gb sein?
wer sich auch nur ein bißchen dafür interessiert, weiß, daß auch in gb kein strafrecht nach scharia existiert, sondern lediglich in privatangelegenheiten kulturell orientierte schiedsgerichte (z.b. auch jüdische) existieren. es gibt kein zweierlei strafrecht, aber wer sich einem schiedsspruch nach überliefertem brauch unterwerfen will, der kann das in gb tun
alles in allem hast du entweder von dem, worüber wir hier sprechen, entsetzlich wenig ahnung - oder verbreitest vorsätzlich hetzerische fehlinformationen. so zumindest stellt sich die sache mir dar
du könntest das ändern, wenn du z.b. deine ungeheuerlichen behauptungen auch mal belegen würdest. ich bin gespannt!
