06-09-2009, 18:18
Ihr Lieben,
zunächst möchte ich mich bedanken für die sicher nicht ganz einfache Kurzfassung zur Gematrie und Kabbala. Dahinter steckt offensichtlich eine lange Tradition. Vereinfacht kann man wohl sagen, aus der unendlichen Zahl möglicher Codierungsverfahren werden solche tradiert , die etwas Geheimnisvolles, Ahnungsvolles an sich haben.
Es gibt aber einen fundamentalen Unterschied zwischen dieser speziellen Codierung, Dekodierung und Re-Codierung und der mathematischen Analyse der Eigenschaften von Codierungen.
Das hervor stechende Merkmal von Codierungen ist ihre Beliebigkeit: Wenn die Zahl der Verfahren und die Zahl der Symbole unbegrenzt sind, dann ist die Mächtigkeit aller möglichen Kombinationen mindestens abzählbar unendlich. Das heißt, wenn eine Kultur – hier die jüdische – ein bestimmtes Verfahren anwendet, dann ist dies willkürlich aus der Unendlichkeit heraus gegriffen.
Daraus folgt eine zunächst verblüffend erscheinende Freiheit vom Textverständnis. Die voraus gegangenen Beiträge sagen letztlich nichts anderes als: Der Text kann, darf, (gar) soll, umcodiert werden. Die Umcodierung macht dann wieder andere Rück-Codierungen möglich, die praktisch jede (religiöse) Vorstellung bis ins Rätselhafte ermöglicht. Vermutlich ermuntert bereits die Schrift ohne Vokale zur Mehrdeutigkeit.
Dem gegenüber steht das Streben nach Gerechtigkeit. Mitteilungen, Regeln, Gesetze sind eindeutig zu formulieren, um den Rechtsgrundsatz: “Gleiches Recht / gleiche Regeln für alle“, zu verwirklichen.
Ich beginne zu verstehen, dass eine Thora, die man nach nicht eindeutigen Codierungsverfahren deuten darf, ja soll, eine ganz andere Qualität hat, als ihr wörtlich genommener Text. Wir brauchen uns in gewisser Weise nicht mehr um das unmittelbare Textverständnis zu kümmern, Hauptsache, wir entwickeln aus dem Text geheimnisvolle religiöse Aussagen.
Dies widerspricht auch einem 2. Rechtsgrundsatz: “Jedermann muss, normale Bildung voraus gesetzt, in der Lage sein, einen Gesetzestext so zu verstehen, dass er/sie ihn anwenden kann.“
Diese Rechtsgrundsätze mögen für theologische Gegenstände nicht gelten.
Frage: Gelten eine Bibel, eine Tanach, eine Thora, ein Koran dann in einer Gesellschaft überhaupt als Wertekanon (religiös: als Gottes unverwechselbarer Wille für uns), oder sind sie lediglich Grundgerüst für religiöse Deutelei?
zunächst möchte ich mich bedanken für die sicher nicht ganz einfache Kurzfassung zur Gematrie und Kabbala. Dahinter steckt offensichtlich eine lange Tradition. Vereinfacht kann man wohl sagen, aus der unendlichen Zahl möglicher Codierungsverfahren werden solche tradiert , die etwas Geheimnisvolles, Ahnungsvolles an sich haben.
Es gibt aber einen fundamentalen Unterschied zwischen dieser speziellen Codierung, Dekodierung und Re-Codierung und der mathematischen Analyse der Eigenschaften von Codierungen.
Das hervor stechende Merkmal von Codierungen ist ihre Beliebigkeit: Wenn die Zahl der Verfahren und die Zahl der Symbole unbegrenzt sind, dann ist die Mächtigkeit aller möglichen Kombinationen mindestens abzählbar unendlich. Das heißt, wenn eine Kultur – hier die jüdische – ein bestimmtes Verfahren anwendet, dann ist dies willkürlich aus der Unendlichkeit heraus gegriffen.
Daraus folgt eine zunächst verblüffend erscheinende Freiheit vom Textverständnis. Die voraus gegangenen Beiträge sagen letztlich nichts anderes als: Der Text kann, darf, (gar) soll, umcodiert werden. Die Umcodierung macht dann wieder andere Rück-Codierungen möglich, die praktisch jede (religiöse) Vorstellung bis ins Rätselhafte ermöglicht. Vermutlich ermuntert bereits die Schrift ohne Vokale zur Mehrdeutigkeit.
Dem gegenüber steht das Streben nach Gerechtigkeit. Mitteilungen, Regeln, Gesetze sind eindeutig zu formulieren, um den Rechtsgrundsatz: “Gleiches Recht / gleiche Regeln für alle“, zu verwirklichen.
Ich beginne zu verstehen, dass eine Thora, die man nach nicht eindeutigen Codierungsverfahren deuten darf, ja soll, eine ganz andere Qualität hat, als ihr wörtlich genommener Text. Wir brauchen uns in gewisser Weise nicht mehr um das unmittelbare Textverständnis zu kümmern, Hauptsache, wir entwickeln aus dem Text geheimnisvolle religiöse Aussagen.
Dies widerspricht auch einem 2. Rechtsgrundsatz: “Jedermann muss, normale Bildung voraus gesetzt, in der Lage sein, einen Gesetzestext so zu verstehen, dass er/sie ihn anwenden kann.“
Diese Rechtsgrundsätze mögen für theologische Gegenstände nicht gelten.
Frage: Gelten eine Bibel, eine Tanach, eine Thora, ein Koran dann in einer Gesellschaft überhaupt als Wertekanon (religiös: als Gottes unverwechselbarer Wille für uns), oder sind sie lediglich Grundgerüst für religiöse Deutelei?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard