Definition:
Die Säkularisierung bedeutet allgemein jede Form von Verweltlichung, im engeren Sinn aber die durch den Humanismus und die Aufklärung ausgelösten Prozesse, die die früheren engeren Bindungen an die Religion gelöst und den Lebenswandel zunehmend auf Basis menschlicher Vernunft begründet haben.
Gründe:
Stehen zur Diskussion bereit. ;)
Fakten:
-Trennung von Kirche und Staat wurde in Deutschland nach Ende des Ersten Weltkrieges 1919 eingeführt
-rechtliche Grundlage ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung
-es gibt Verträge zwischen Staat und Kirche
-in manchen Gerichtssälen hängen Kreuze
-christliche Feiertage sind auf Grund der Verfassung geschützt
-christliche Kindergärten und Schulen werden vom Staat im Rahmen der Grundversorgung gefördert
-Rechtsprechung ist von Staatskirchenrechtlern beeinflußt, die ihre Ausbildung in theologischen Fakultäten erhalten haben
-Kirche profitiert indirekt von anderen Steuern als Kirchensteuer
-Benachteiligungen gegenüber Nichtkirchenmitgliedern, Wettbewerbern und anderen Glaubensgemeinschaften
Aber Art. 137 Abs. 1 der Weimarer Verfassung, der nach Art 140 des Grundgesetze nach wie vor gilt, bestimmt:
Es besteht keine Staatskirche.
Theokraten erkennen die Trennung von Kirche und Staat sowie die Religionsfreiheit nicht an und sind für deren Abschaffung.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularisierung
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr...staat.html
http://www.geistigenahrung.org/ftopic5731.html
http://www.kirchensteuern.de/Texte/Kirch...ierung.htm
Die Säkularisierung bedeutet allgemein jede Form von Verweltlichung, im engeren Sinn aber die durch den Humanismus und die Aufklärung ausgelösten Prozesse, die die früheren engeren Bindungen an die Religion gelöst und den Lebenswandel zunehmend auf Basis menschlicher Vernunft begründet haben.
Gründe:
Stehen zur Diskussion bereit. ;)
Fakten:
-Trennung von Kirche und Staat wurde in Deutschland nach Ende des Ersten Weltkrieges 1919 eingeführt
-rechtliche Grundlage ist Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikeln 136 bis 139 Weimarer Reichsverfassung
-es gibt Verträge zwischen Staat und Kirche
-in manchen Gerichtssälen hängen Kreuze
-christliche Feiertage sind auf Grund der Verfassung geschützt
-christliche Kindergärten und Schulen werden vom Staat im Rahmen der Grundversorgung gefördert
-Rechtsprechung ist von Staatskirchenrechtlern beeinflußt, die ihre Ausbildung in theologischen Fakultäten erhalten haben
-Kirche profitiert indirekt von anderen Steuern als Kirchensteuer
-Benachteiligungen gegenüber Nichtkirchenmitgliedern, Wettbewerbern und anderen Glaubensgemeinschaften
Aber Art. 137 Abs. 1 der Weimarer Verfassung, der nach Art 140 des Grundgesetze nach wie vor gilt, bestimmt:
Es besteht keine Staatskirche.
Theokraten erkennen die Trennung von Kirche und Staat sowie die Religionsfreiheit nicht an und sind für deren Abschaffung.
Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%A4kularisierung
http://www.buergeranwalt.com/02-ra-storr...staat.html
http://www.geistigenahrung.org/ftopic5731.html
http://www.kirchensteuern.de/Texte/Kirch...ierung.htm
"What can be asserted without proof can be dismissed without proof." [Christopher Hitchens]

