11-09-2009, 11:35
Das ist auch nicht wahr. Auch und gerade anerkannte Religionsgemeinschaften müssen sich an die Gemeindeordnungen halten.
Natürlich: Wenn die Christen auf Teufel komm raus in den Ruhezeiten "bimmeln" dürfen, dann wird man den Muezzin nicht verbieten können, zu "schreien".
Natürlich: Wenn die Christen auf Teufel komm raus in den Ruhezeiten "bimmeln" dürfen, dann wird man den Muezzin nicht verbieten können, zu "schreien".
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

